Ärzteschaft

Vertragsärzte wollen bei Blankoverordnung mitreden

  • Freitag, 18. Januar 2019
/pololia, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) drängt bei der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Entwicklung der Blankoverordnung für Heilmittel­erbringer auf mehr Mitspracherecht. Das geht aus der KBV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das TSVG hervor.

Darin begrüßt die Körperschaft zwar grundsätzlich die erweiterte Versorgungs­verantwortung der Heilmittelerbringer, pocht aber darauf, dass die Diagnose- beziehungsweise Indikationsstellung für eine Heilmittelverordnung auch weiterhin vertragsärztliche Aufgabe bleiben müsse. Bislang sieht der TSVG-Entwurf vor, dass GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände die Indikationen vereinbaren und die KBV dazu lediglich eine Stellungnahme abgeben kann.

„Es kann nicht sein, dass GKV-Spitzenverband und Spitzenverbände der Heilmitteler­bringer allein entscheiden, wenn Vertragsärzte maßgeblich betroffen und ihre medizinisch-therapeutischen Sachkenntnisse zwingend erforderlich sind“, unterstrich der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Stephan Hofmeister. Er forderte deshalb, die Vertragsärzteschaft an der Festlegung der jeweiligen Indikationen zu beteiligen. „Das sind wir allein schon der Sicherheit unserer Patienten schuldig“, so der KBV-Vize.

Begrüßt hat die KBV die im TSVG vorgesehenen Entlastungen der Ärzteschaft bei Heilmittelverordnungen. Vor allem die vorgesehene Abschaffung des Genehmigungs­vorbehaltes für Verordnungen außerhalb des Regelfalls kommt bei der KBV gut an, da sich der bürokratische Aufwand für Ärzte dadurch massiv verringern würde.

hil/sb

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