Politik

Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt in Kraft

  • Freitag, 10. Mai 2019
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Berlin – Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist heute im Bundesgesetz­blatt veröffentlicht worden. Morgen tritt es in Kraft. „Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute. Die Kassenärztliche Bundes­vereini­gung (KBV) erneuerte heute ihre Kritik an der Novelle.

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist der Aus­bau der Terminservicestellen (TTS). Diese sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres – also zum 1. Januar 2020 – zentrale Anlauf­stellen für Patienten werden und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar sein.

Sie vermitteln Termi­ne bei Haus- und Kinderärzten, Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. In Akutfällen oder außerhalb der Sprechzeiten nieder­gelassener Ärzte verweisen die Ser­vicestellen Patienten auch – je nach Beschwerdebild – an Arztpraxen mit freien Termi­nen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser.

Das Gesetz verpflichtet Ärzte darüber hinaus, künftig mehr Sprechstunden anzubieten. Das Mindestgrenze wird von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöht. Grundversorgende Fachärzte wie zum Beispiel konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte müssen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten. Für diese zusätzli­chen Leistungen sollen die Ärzte auch zusätzliches Geld erhalten.

Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins sollen Hausärzte ab dem 1. September 2019 einen Zuschlag von mindestens zehn Euro bekommen. Auf dem Land sind unter anderem höhere Zuschläge für Ärzte vorgesehen, um die dortige Versor­gung zu verbessern.

Krankenkassen werden mit der Reform verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. „Die Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden“, so Spahn.

Erneut Kritik von den Ärzten

Der Vorstandsvorsitzende der KBV hat das TSVG heute erneut kritisiert. In dem Gesetz fänden sich viele Punkte der SPD aus dem Koalitionsvertrag, die die Reform „viel zu klein­teilig ausfallen lassen, so dass es seitens der Ärzteschaft viel verständliche Kritik gibt“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen.

Das habe zwar primär nicht der Minister zu verantworten. „Trotzdem sollte er klarer machen, wer hier Kellner und wer Koch ist. Denn es war letztendlich die SPD, die den Einstieg in die Entbudgetierung verweigert hat und somit das TSVG in seiner Wirkung bremst.“ Zudem scheint sich Gassen zufolge die große Sorge zu bestätigen, dass der GKV-Spitzenverband alles tut, um jegliches Mehrhonorar zu verhindern.

Zugleich hob der KBV-Vorstandsvorsitzende hervor, dass Spahn der erste Gesundheits­minis­ter seit langem sei, der den eigentlich selbstverständlichen Grundsatz umgesetzt habe, „dass mehr Leistung auch mit mehr Geld verbunden sein muss.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat heute unterdessen darauf hingewiesen, dass sie es nicht schaffen werde, die gesetzlichen Vorgaben des TSVG so kurzfristig umzu­setzen. Zwar weite die KV das Angebot ihrer Terminservicestelle (TSS) weiter aus.

„Die Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben von einem Tag zum anderen wird nicht zu schaffen sein“, hieß es jedoch vonseiten des Vorstandes der KV Berlin. Die Praxen stünden vor großen Herausforderungen, da die Praxisorganisation geändert werden müsse, um der TSS freie Termine melden zu können.

hil/sb

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