Politik

Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen konkretisiert

  • Donnerstag, 18. August 2022
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Berlin – Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben seit November 2022 bei einem Verdienstaus­fall Anspruch auf Krankengeld. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt konkretisiert, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen für Patienten und die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

Wer als Begleitperson infrage kommt, ist bereits gesetzlich geregelt: Infrage kommen ein naher Angehöriger oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld, zu der die gleiche persönliche Bindung wie zu einem nahen Angehörigen besteht.

In einer Richtlinie unterscheidet der G-BA drei Fallgruppen, in denen eine Begleitung nötig ist. Eine Beglei­tung, um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit einem Patienten zu gewähr­leisten.

Eine Begleitung, damit ein Patient die mit seiner Krankenhausbehandlung verbundene Be­las­tungssituationen besser meistern kann. Und eine Begleitung, um einen Patienten während der Krankenhaus­behandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zur Einweisung in die anschließend weiterhin notwendigen Maßnahmen.

Die Begleitperson erhält ihre Bescheinigung für den Krankengeldantrag vom Krankenhaus. Dies kann im Vor­feld oder während der Krankenhausbehandlung geschehen. Bei Bedarf kann sich die Begleitperson für ihren Arbeitgeber auch eine Aufenthaltsbescheinigung über die Anwesenheitstage im Krankenhaus ausstellen lassen.

Jetzt prüft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf der Richtlinie. Wird sie nicht beanstandet, kann sie nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

hil

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