Vorschlag für Änderung der BÄK-Satzung erhält keine Zwei-Drittel-Mehrheit

Münster – Die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetags in Münster haben die vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) vorgeschlagene Änderung der BÄK-Satzung abgelehnt. Zwar hatten sich bei der Abstimmung 139 Abgeordneten für die Satzungsänderung ausgesprochen – und damit die Mehrheit der 250 Abgeordneten. Für eine Satzungsänderung wäre jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen.
Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hatte den Vorstand der Bundesärztekammer 2016 mit der Erarbeitung eines entsprechenden Vorschlags beauftragt. Insbesondere zwei der angeregten Änderungen waren zuvor von den Abgeordneten kontrovers diskutiert worden.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte unter anderem vorgeschlagen, dass ein außerordentlicher Ärztetag künftig nur dann einberufen werden kann, wenn mindestens fünf Ärztekammern dies beantragen. Derzeit liegt das Quorum bei drei Ärztekammern. Julian Veelken von der Ärztekammer Berlin sprach sich dagegen aus. „In der Vergangenheit hat es mit dieser Möglichkeit überhaupt keinen Missbrauch gegeben“, sagte er. Deshalb gebe es hier keinen Bedarf für eine Neuregelung.
Vorstand soll Vorschlag für Strukturänderung der Ärztetage vorlegen
Zum anderen hatte der BÄK-Vorstand vorgeschlagen, eine Zweiwochenfrist für einen Antrag auf Abberufung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der beiden weiteren Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer einzuführen. „Es muss möglich sein, jederzeit den Präsidenten und die Vizepräsidenten abberufen zu können“, meinte Hanjo Pohle von der Landesärztekammer Brandenburg. Eine 14-tägige Frist sei nicht akzeptabel.
Zugleich haben die Abgeordneten den neu gewählten Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert, einen mit den Landesärztekammern konsentierten Vorschlag zur Strukturänderung der Deutschen Ärztetage vorzulegen. Die Fülle der Themen und die Vielzahl der Anträge hätten bereits beim 121. Deutschen Ärztetag 2018 zu einem Antrag auf Einrichtung einer Antragskommission geführt, heißt es zur Begründung. Die zuständigen Gremien hätten sich intensiv mit dieser Problematik befasst, allerdings erhebliche Hürden in der Umsetzung bei der jetzigen Struktur des Deutschen Ärztetages gesehen.
„Die Abgeordneten haben nicht selten die mangelnde Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit Anträgen beklagt, obwohl bereits schon heute die Anträge frühzeitig eingereicht werden sollen“, erklärten die Abgeordneten. Insgesamt müsse die deutsche Ärzteschaft auch mit und vor allem durch ihr oberstes Beschlussgremium wieder schlagkräftiger werden, um ausreichend in der Außendarstellung wahrgenommen zu werden.
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