Politik

Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

  • Mittwoch, 29. April 2026
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerten sich nach dem Kabinettsbeschluss zu den Reformplänen. /picture alliance, dts-Agentur
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerten sich nach dem Kabinettsbeschluss zu den Reformplänen. /picture alliance, dts-Agentur

Berlin – Das Bundeskabinett beschloss heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Mit den geplanten Maßnahmen sorge man dafür, dass Gesundheit bezahlbar bleibt und gebe zugleich der Wirtschaft Planbarkeit, sagte dazu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

„Diese Reform der Krankenversicherung stellt eine der größten Sozialstaatsreformen der letzten Jahrzehnte dar“, so Merz. Mit dem Beschluss der Reform zeige die Koalition, „dass sie entscheidungswillig und entscheidungsfähig ist“. Er dankte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für ihre „Entschlossenheit“ und das vorgelegte Tempo.

Merz verwies auf drohende Finanzierungslücken und steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – man habe das notwendige Einsparziel mit einer „Punktlandung“ erreicht. Das heute beschlossene Maßnahmenpaket sei „sehr breit angelegt“ und alle Akteure müssten einen Beitrag leisten. „Der Ball liegt nun im Parlament“, so der Bundeskanzler. Etwaige Vorschläge für Änderungen müssten „an anderer Stelle ausgeglichen werden“.

Bundesgesundheitsministerin Warken sagte in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz, sie hoffe auf ein zügiges parlamentarisches Verfahren. Das Sparpaket sei angesichts des ambitionierten Zeitplans zwar ein „Kraftakt“, welchen man aber „sozialverträglich und gerecht“ gemeistert habe. Mit dem Maßnahmenpaket schaffe man eine „ausgewogene Grundlage“, um die GKV in den kommenden Jahren auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen.

Grundsätzlich seien dabei trotz eigener Akzente und Anpassungen die Leitlinien der Finanzkommission Gesundheit übernommen worden, erläuterte Warken im Rahmen einer weiteren Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium (BMG).

So bleibe es unter anderem dabei, dass die auf den TSVG-Regelungen basierenden Vergütungen für Ärztinnen und Ärzte abgeschafft werden. „Im Krankenhausbereich werden die Kostenentwicklungen wie für alle Bereiche begrenzt“, so die Ministerin weiter. Bei den höheren Zuzahlungen für Versicherte sorge man für eine „soziale Abfederung“.

Mit dem Kabinettsbeschluss erfolge zudem „endlich“ der Einstieg in die stärkere Re-Finanzierung der GKV-Kosten für Grundsicherungsempfänger. „Wir beginnen mit einem kleinen Schritt“, so Warken, die hierzu auf die „extrem angespannte“ Haushaltslage des Bundes hinwies. Vorgesehen sind dafür 250 Millionen Euro im Jahr 2027, 500 Millionen Euro im Jahr 2028, eine Milliarde Euro für 2029, 1,5 Milliarden Euro für 2030 und zwei Milliarden Euro ab dem Jahr 2031.

Allerdings soll zugleich der Bundeszuschuss für die GKV ab dem kommenden Jahr um jährlich zwei Milliarden Euro reduziert werden. „Der Schritt fällt niemanden leicht“, betonte die Ministerin. Der finanzielle Handlungsspielraum sei aber eben deutlich eingeschränkt und man habe einen „Sparbeitrag an den Haushalt“ leisten müssen. „Mir wäre eine andere Lösung natürlich auch lieber gewesen.“

„Ich weiß, dass diese Reform allen Beteiligten eine Menge abverlangt und habe da ausdrücklich auch eine Menge Respekt für“, machte Warken klar. „Drohungen“, die Gesundheitsversorgung werde unter dem Sparpaket leiden, nehme sie „sehr wohl wahr“. Man sei mit der Ärzteschaft im Gespräch – auch über Alternativvorschläge, die vorgebracht wurden.

Das heute vom Kabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht im Grundsatz eine Begrenzung von – weiterhin möglichen – Vergütungsanstiegen mit der Grundlohnrate als verbindliche Obergrenze vor. Dies soll für die jährlichen Vergütungsanstiegen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie im Verwaltungsbereich gelten.

Für den Krankenhausbereich gab es insofern eine mildernde Anpassung, als das Tarifsteigerungen, die über die Obergrenze hinausgehen, künftig zur Hälfte vergütungserhöhend berücksichtigt werden können.

Auch beim individuell verhandelten Pflegebudget der Krankenhäuser gilt, dass Steigerungen zukünftig grundsätzlich nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sind – allerdings soll zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von bestimmten Personalvorgaben benötigt wird, auch weiterhin voll refinanziert werden.

Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren regeln.

Auch in der vertragsärztlichen Versorgung sollen Vergütungszuwächse den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen dürfen. Das BMG hat zudem „verschiedene Sondervergütungen“ identifiziert, die zu keinem belegbaren Nutzen für die Versicherten geführt hätten.

Hierunter fallen nach Einschätzung des BMG die extrabudgetären TSVG-Zusatzvergütungen, die gestrichen werden sollen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung zur Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll wegfallen.

Arzneimittel und Apotheken

Der allgemeine Herstellerabschlag für Arzneimittel soll von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden, die sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zur Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (BPE) orientiert.

Für jedes Jahr wird ein Ausgaben-„Soll“ anhand der BPE‑Entwicklung definiert und der Differenzbetrag zu den „Ist“-Ausgaben wird ab dem zweiten Halbjahr des Folgejahres durch Anpassung der Abschlagshöhe ausgeglichen.

Das betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel als Ausgabentreiber: Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Arzneimittel sollen ausgenommen werden. Ausgenommen wären zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren beziehungsweise bei denen der Wirkstoff auch in Deutschland produziert wird.

Der Apothekenabschlag – ein gesetzlich festgelegter Betrag, der von Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich Versicherte den Krankenkassen als Rabatt gewährt wird – soll von derzeit 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden.

Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV bleibt laut den Planungen im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben Kinder und Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.

Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat angehoben werden.

Erhöhungen soll es auch bei den Zuzahlungsbeträgen geben: Um die Zuzahlungen an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen, ist eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent vorgesehen. Bereits geltende Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert erhalten. Eine zunächst geplante pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, kommt jetzt doch nicht.

Bei langwierigeren Erkrankungen soll eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte es wünschen – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden. Darüber hinaus sollen homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der Krankenkassen erlaubt sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen soll vom G-BA überprüft und zielgenauer ausgerichtet werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um zehn Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber bestehen.

aha

Diskutieren Sie mit:

2

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (2)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung