Ärzteschaft

Warnung vor pauschaler Vergütung ambulanter Operationen

  • Mittwoch, 21. Februar 2024
/morganka, stockadobecom
/morganka, stockadobecom

Berlin – Vor der Vergütung ambulanter Operationen mit Behandlungspauschalen warnen im Zusammenhang mit der Einführung der Hybrid-DRG mehrere ärztliche Verbände.

Hierdurch würde individuelle Medizin erschwert und die Qualität von Operationen deutlich sinken, kritisieren der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK), die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC) sowie die D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE). Der Kostendruck durch Pauschalvergütungen führe zu „medizinisch fragwürdigen Entscheidungen und letztlich in eine Zweiklassenmedizin“.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorenglei­chen Vergütung (Hybrid-DRG) kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt.

Die Verordnung sieht vor, bestimmte definierte Leistungen – etwa Hernieneingriffe, die Entfernung von Harn­leitersteinen oder Ovariektomien – pauschal mit einer Hybrid-DRG zu vergüten. Damit sollen sämtliche Leis­tungen und Aufwände im Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherten abgegolten sein.

Wie die Verbände betonten, werden bisher bei ambulanten Operationen Materialien und Implantate, die bei Operationen verbraucht oder eingesetzt werden, wie zum Beispiel Knochenplatten, Prothesen oder Anker zur Befestigung von Sehnen, von den Krankenkassen einzeln vergütet.

Der jeweilige Operateur treffe also ohne Kostendruck die Entscheidung für das richtige Implantat. In Kranken­häusern werden diese Materialien über Kostenpauschalen (DRG) finanziert.

Eine aktuelle Umfrage unter Ärztinnen und Ärzten von BVOU, BVASK, GFFC und DVSE zeige, dass der Kosten­druck durch solche Pauschalvergütungen zu medizinisch fragwürdigen Entscheidungen führt.

Demnach gaben 60 Prozent der Umfrageteilnehmenden an, dass sie bei freier Wahl andere Entscheidungen bezüglich der Art und Menge der Materialien im Rahmen von Operationen treffen würden, als unter den aktuellen DRG-Bedingungen.

Mehr als 80 Prozent äußerten die Meinung, dass Patienten medizinisch besser versorgt werden könnten, wenn Implantate und andere medizinische Materialien im Rahmen von Operationen nach Verbrauch erstattet wür­den.

Die Vorsitzenden des BVOU und BVASK, Burkhard Lembeck und Ralf Müller-Rath, leiten aus dieser Umfrage eine eindeutige Forderung an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab: Spezielle Materialien und Implantate müssten auch weiterhin durch die Krankenkassen separat und nach dem realen Verbrauch erstattet werden.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung