Fachärzte drängen auf schnelle Lösung für Abrechnung von Hybrid-DRG

Berlin – Die gemeinsame Selbstverwaltung ist aufgerufen, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für Ärzte bürokratiearme Umsetzung der Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups, DRG) zu verständigen. Darauf drängt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt, allerdings ohne zugehörige Abrechnungsbestimmungen. Diese soll die gemeinsame Selbstverwaltung erarbeiten.
„Es ist noch immer völlig offen, wie ambulante Eingriffe nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung abgerechnet werden können“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Dirk Heinrich. „Wir fordern die dreiseitigen Verhandlungspartner zum Tritt aufs Gaspedal auf“. Gmeint sind damit GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Tempo forderte Heinrich auch bei der Erweiterung des Leistungskataloges. In einem vom SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog fänden sich mehr als 5.000 Leistungen, die ambulantisierbar wären, hieß es aus dem Verband.
Die KBV hatte Ende des Jahres das Vorgehen des Ministeriums bei den Hybrid-DRG scharf kritisiert. „Ärger und Frust“ seien vorprogrammiert, warnte dessen Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Das habe aber nicht die ärztliche Selbstverwaltung zu verantworten.
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