Gesundheitstelematik: Vielfältige Fortschritte bei elektronischen Anwendungen
Berlin – Die digitale Transformation im Gesundheitswesen gewinnt zunehmend an Schwung, angetrieben einerseits durch das E-Health-Gesetz, andererseits aber auch durch Initiativen der Ärzte selbst. Das wurde beim 3. KVTG-Partnermeeting der KV Telematik GmbH gestern in Berlin deutlich.
„Mir ist wichtig, dass wir der Verbesserung der Kommunikationstechnologien einen breiteren Raum verschaffen, und wir haben Interesse an der Digitalisierung auch im Behandlungsalltag“, betonte eingangs Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Digitalisierung müsse jedoch aus Sicht der Ärzte drei Ziele verfolgen: Sie müsse die Arbeit in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten vereinfachen, die Sicherheit von Patienten- und Arztdaten gewährleisten und im Zeitalter der interdisziplinären sektorübergreifenden ärztlichen Zusammenarbeit zudem einen herstellerübergreifenden Daten- und Informationsaustausch ermöglichen – Stichwort „Interoperabilität“.
Politik soll verpflichtende Schnittstellen vorgeben
Im Bereich der IT-Systeme sei die Interoperabilität nicht gegeben. „Wir brauchen deshalb ein Höchstmaß an Interoperabilität und auch einheitliche Schnittstellen“, forderte Kriedel. Hier sei die Politik in der Pflicht. Sie müsse für interoperable Standards sorgen und verpflichtende Schnittstellen vorgeben, die einen echten Wettbewerb im Markt ermöglichten. Andernfalls könnte sich ihm zufolge wiederholen, was bei der Einführung des bundesweiten Medikationsplans zu beobachten war: Die Preise für die Module, die einige Softwarehäuser hierfür in Rechnung stellten, „waren zum Teil schlicht überzogen“.
Mit dem Sicheren Netz der KVen (SNK) und dem Kommunikationsdienst KV-Connect habe die Ärzteschaft demonstriert, dass „uns eine sichere und stabile Vernetzung im Gesundheitswesen wichtig ist“, unterstrich Kriedel. „Wir hoffen nun, dass die Telematikinfrastruktur diesem Beispiel folgt.“ KV-Connect werde mit seinen zahlreichen Anwendungen der erste übergreifende Kommunikationsdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) sein, kündigte er an.
Neben dem elektronischen Arztbrief (eArztbrief) steht aus Sicht der KBV informationstechnisch in diesem Jahr vor allem der Labordatentransfer auf dem Programm. So soll der bisherige neue Standard für die Labordatenübertragung LDT 2.0 bis Ende des Jahres durch die Version 3.0 abgelöst werden. LDT 3.0 über KV-Connect soll es ermöglichen, die Laborbeauftragung und den Laborbefund hochstrukturiert und zugleich sicher und datenschutzgerecht elektronisch auszutauschen. Hierauf müssen sich die Softwarehäuser vorbereiten und entsprechende Lösungen zertifizieren lassen.
Parallel dazu sollen das radiologische Telekonsil ab dem 1. April und papierlose Laboraufträge ab 1. Juli künftig komplett elektronisch abgewickelt werden können. In der Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte haben KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, dass Vertragsärzte hierfür die Muster 6, 10 und 10A künftig in digitaler Form verwenden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Vordrucke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises versehen.
Lob aus dem Bundesgesundheitsministerium
Norbert Paland, im Bundesgesundheitsministerium zuständig für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematikanwendungen, zeigte sich optimistisch, was die Fortschritte der durch das E-Health-Gesetz (EHG) vorgegebenen Entwicklungen angeht.
Aus Sicht des BMG hat sich der durch das EHG als „Planungsabsicherungsgesetz mit Fristen und Sanktionsregelungen“ erzeugte Druck auf die Selbstverwaltung gelohnt: Am 30. Juni 2016 sei fristgerecht die Vereinbarung über Technik, Qualität und Sicherheit der telemedizinischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen beschlossen und der EBM plangemäß zum 31. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1. April 2017 angepasst worden.
Auch Inhalt und Struktur des Medikationsplans seien rechtzeitig zum 30. April 2016 vereinbart worden. Gleiches gelte für die Vergütungsverhandlungen, sodass die Anwendung wie geplant zum 1. Oktober 2016 starten konnte. Für die telemedizinische Videosprechstunde wurde am 1. Oktober 2016 Einigung über die Anforderungen erzielt und der EBM plangemäß zum 1. April 2017 angepasst.
Förderung eArztbrief per KV-Connect läuft weiter
Auch der eArztbrief wurde termingerecht vereinbart. Bei allen diesen Feldern herrsche „hohe Zufriedenheit im Ministerium. Das hat alles gut geklappt. Da geht der Dank an alle Beteiligten“, betonte Paland. Er sagte zudem zu, dass die Förderung des eArztbriefes über KV-Connect auch 2018 weiterlaufen kann, sofern KV-Connect bis dahin vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Telematikinfrastruktur zertifiziert worden ist. Die Förderung über „alte Netze“ – dazu zählt aus Sicht des BMG auch das SNK – sei nach E-Health-Gesetz (EHG) ausdrücklich ausgeschlossen. Den Antrag auf Zulassung dazu will die KV Telematik GmbH Mitte Mai beim BSI einreichen.
Im Hinblick auf die TI verströmte der BMG-Experte Optimismus: Aus Sicht des Ministeriums sei alles „so gut gelaufen wie noch nie“. Noch 2016 habe das BSI die notwendigen Komponenten für die TI freigegeben. Die Tests wurden noch 2016 erfolgreich gestartet. „Ich höre extrem Gutes aus den Testabläufen“, so Paland. Daher zeigte sich Paland davon überzeugt, dass Mitte des Jahres in den Online-Rollout der Telematikinfrastruktur übergegangen werden kann. „Das wäre dann tatsächlich das Sahnehäubchen auf der Erfolgsgeschichte des E-Health-Gesetzes.“
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