Weigeldt als Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes wiedergewählt

Berlin – Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes (DHÄV) hat heute in Berlin seinen langjährigen Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt (69) wiedergewählt. Für den Hausarzt aus Bremen stimmten 90 der 120 Delegierten.
Weigeldt gehört seit 1999 dem Bundesvorstand des Deutschen Hausärzteverbandes an. 2003 wurde er zum Vorsitzenden gewählt, gab das Amt jedoch ab, als er von 2005 bis 2007 hauptamtlich in den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wechselte. 2007 wählten ihn die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes erneut zum Bundesvorsitzenden.
Zum ersten stellvertretenden Bundesvorsitzenden wurde Dieter Geis (68), zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Berthold Dietsche (66) und zur dritten stellvertretenden Vorsitzenden Anke Richter-Scheer (56) gewählt.
Patienten sollen 30 Euro zahlen
Während der Tag heute ganz im Zeichen der Wahlen stand, hatten sich die Delegierten gestern in einer Reihe von Anträgen zur Zukunft der hausärztlichen Versorgung und zur aktuellen Gesetzgebung positioniert. Einstimmig verabschiedeten sie zwölf Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit.
Dazu zählt unter anderem der weitere Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als eigenständiger Bereich außerhalb des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen und als freiwilliges Primärarztsystem. Denn die HZV habe in der Patientensteuerung wissenschaftlich belegbare Erfolge aufzuweisen. Um das System für Patienten attraktiver zu machen, sollten Boni eingeführt werden.
Auch im Bereitschafts- und Notdienst müssten die Patienten jeweils in die ihren Beschwerden angemessene Versorgungsebene gesteuert werden. Der Bedarf müsse die Versorgung bestimmen, nicht das subjektive Bedürfnis, heißt es in dem Beschluss. Patienten, die sich nicht steuern ließen, sollten eine Gebühr von 30 Euro entrichten. Dabei konterkarieren die Terminservicestellen nach Ansicht der Delegierten die durch die HZV leistbare sinnvolle Patientensteuerung und lösen Honorar für Akutfälle aus, das in der Versorgung chronisch Kranker fehlt.
Den Gesetzgeber forderten sie darüber hinaus auf, die Größe von Medizinischen Versorgungszentren zu begrenzen, damit Kapitalinteressen nicht die ärztliche Fürsorge gefährden. Zudem müsse die Politik gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln und die Weigerung fast aller großen Pharmaunternehmen vorgehen, in die Entwicklung neuer Antibiotika zu investieren.
In einem eigenen Beschluss sprachen sich die Delegierten gegen den Vorschlag des KBV-Vorstandes aus, die HZV in das Kollektivvertragssystem zu überführen. Die Koordination der Patienten müsse in der Hand der Hausärzte liegen und dürfe nicht durch mitkoordinierende Fachärzte verwischt werden, heißt es zur Begründung.
Seit Jahren gestalteten die HZV-Vertragspartner die regionale Versorgung deutlich besser und koordinierter als dies in der Regelversorgung möglich sei, weil Hausärzte die Vertragsinhalte für Hausärzte verhandelten. Dabei sorgten die einfache leistungsgerechte Abrechnung ohne Budgetierung in Verbindung mit einem auf die hausärztliche Versorgung abgestimmten Fortbildungsangebote für attraktive Arbeitsbedingungen.
Überzogene Fortbildungsanforderungen aus dem KV-System
Mit Blick auf die Fortbildung kritisierten die Delegierten die Tendenz, im Kollektivvertrag immer neue Verpflichtungen einzuführen, um bestimmte Leistungen überhaupt abrechnen zu dürfen, wie zum Beispiel jüngst im Disease-Management-Programm Depression.
Der Bundesvorstand müsse sich dafür einsetzen, das zu unterbinden und darauf hinzuwirken, dass der Kompetenzerhalt durch eine strukturierte hausärztliche Fortbildung ersetzt werde. Die Anforderungen aus dem Kollektivvertrag seien zum Teil völlig überzogen. Wenn sich dies nicht ändere, sei zu befürchten, dass für Fortbildungen zu anderen hausärztlichen Themen keine Zeit mehr bleibe.
In einem weiteren Beschluss lehnten die Delegierten die im Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verankerte Erlaubnis zum Ausstellen von Wiederholungsrezepten aus Gründen des Patientenschutzes ab. Diese vom Arzt speziell gekennzeichneten Rezepte sollen chronisch kranke Patienten mehrfach, ohne weiteren vorherigen Arztkontakt in der Apotheke einlösen können.
Für die Arzneimitteltherapiesicherheit sei aber eine engmaschige Betreuung und gesicherte Therapieüberwachung bei einer Dauermedikation ebenso wichtig wie die richtige Indikationsstellung und ein umfassendes Medikationsmangement, heißt es in dem Beschluss.
Schließlich forderte die Delegiertenversammlung die schnelle Umsetzung des bereits im März 2017 beschlossenen Masterplans Medizinstudium 2020. Der Finanzierungsvorbehalt dürfe die Umsetzung nicht weiter aufhalten. Es müsse eine politische Entscheidung geben, die den Weg zur Umsetzung freimache. Angesichts des steigenden Bedarfs an Hausärzten und der erst in zehn Jahren einsetzenden Wirkung des Masterplans sei ein weiteres Abwarten nicht akzeptabel.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: