Weiter lange Wartezeit auf Therapieplatz bei Psychotherapeuten in Hessen

Wiesbaden – Auch nach der Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie im vergangenen Jahr bleibt die Wartezeit auf einen Therapieplatz beim Psychotherapeuten in Hessen lang. Das berichtet die Psychotherapeutenkammer des Landes unter Berufung auf eine bundesweite Umfrage, an der 285 Psychotherapeuten aus Hessen teilgenommen haben. Demnach dauert es im Land im Schnitt fünfeinhalb Wochen, bis Patienten einen Termin für ein Erstgespräch erhalten. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt rund vier Monate.
Seit Änderung der Psychotherapeuten-Richtlinie im April 2017 müssen Psychotherapeuten wöchentlich zwei Stunden Sprechstunde anbieten. Außerdem müssen sie 200 Minuten in der Woche am Telefon erreichbar sein. Dies soll das Hilfsangebot für psychisch kranke Menschen verbessern.
Laut der hessischen Psychotherapeutenkammer hat sich das Patientenspektrum in vielen Praxen seit der Strukturreform messbar verändert. Es kämen nun auch sozial benachteiligte und schwer chronisch erkrankte Patienten häufiger in die Sprechstunde der Therapeuten. Laut Kammerpräsidentin Heike Winter hat die Reform ihr Ziel, das Behandlungsangebot für psychisch erkrankte Menschen zu erhöhen, jedoch nur teilweise erreicht: „Es gelingt nun, deutlich mehr Patienten ein Erstgesprächsangebot zur ersten Abklärung und Informationsvermittlung anzubieten, aber es gibt dadurch nicht mehr Behandlungsplätze“, sagte sie.
Die Kammer wies daraufhin, dass die Zahl und Dauer der Krankenhausbehandlungen bei psychischen Erkrankungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Konkret sei die die die Zahl der Krankenhaustage aufgrund von psychischen Erkrankungen zwischen 2006 und 2017 um 24 Prozent angewachsen.
Die Zunahme der Krankenhaustage bei psychischen Erkrankungen hängt nach Überzeugung der Psychotherapeutenkammer Hessen auch mit Defiziten in der ambulanten Versorgung zusammen. Neben der monatelangen Wartezeit auf einen Therapieplatz fehlten „nach wie vor komplexe ambulante Versorgungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, in denen verschiedene Behandlungsleistungen koordiniert aus einer Hand erbracht werden“, hieß es aus der Kammer.
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