Ärzteschaft

Weiterbildungs­ordnung in Brandenburg beschlossen

  • Montag, 22. Juni 2020
/Africa Studio, stock.adobe.com
/Africa Studio, stock.adobe.com

Potsdam – Die Landesärztekammer Brandenburg hat eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet. Die Kammerdelegierten orientierten sich bei ihrer Entscheidung im Wesentlichen an der 2018 von der Bundesärztekammer (BÄK) verabschiedeten neuen (Muster-)WBO.

„Ich freue mich, dass es uns trotz der Coronabeschränkungen gelungen ist, unseren be­reits vor der Pandemie aufgestellten Zeitplan einzuhalten“, erklärte Kammerpräsident Frank-Ullrich Schulz nach der Kammerversammlung am 20. Juni.

Die neue WBO orientiert sich primär an der Vermittlung und dem Nachweis von Kompe­tenzen. Mit ihr wird gleichzeitig auch das elektronische Logbuch verpflichtend einge­führt. Zudem stehen künftig mehr Weiterbildungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich zur Verfügung.

Laut der Kammer wurde die WBO vor der Entscheidung am vergangenen Wochenende in ihren Gremien ausführlich diskutiert. Auch die Prüfungsausschüsse der Landesärzte­kam­mer hatten Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme.

Die brandenburgischen Delegierten entschieden sich, die Zusatzbezeichnung „Homöopa­thie“ nicht in die neue WBO zu übernehmen. Sie folgten damit den Entscheidungen in den Landesärztekammern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nie­der­sachsen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Kritik an dieser Entscheidung übte der Berlin Brandenburger Verein homöopathischer Ärzte (BVhÄ) und der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH).

„Patienten brauchen für ihre Gesundheit verlässliche Partner im Gesundheitssystem mit einer soliden Ausbildung in der homöopathischen Medizin“, sagte Meinolf Stromberg, Vor­sitzender des BPH. Die Bevölkerung erwarte ein Miteinander von konventioneller Me­dizin und den besonderen Therapierichtungen und die freie Therapiewahl.

Die neue Weiterbildungsordnung tritt nach der Genehmigung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Kraft. „Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, können in einer Übergangszeit wählen, ob sie diese nach der alten oder der neuen WBO abschließen möchten“, hieß es aus der Kammer.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung