Ärzteschaft

Neue ärztliche Weiterbildungs­ordnung in Sachsen ab 2021

  • Donnerstag, 18. Juni 2020
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Dresden – Ab kommenden Jahr gilt in Sachsen eine neue ärztliche Weiterbildungsord­nung (WBO). Das haben die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) auf dem 30. Sächsischen Ärztetag Mitte Juni beschlossen.

Grundlage der neuen WBO ist die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärzte­kam­mer (BÄK), die an einigen Stellen modifiziert wurde. Laut SLÄK gliedert sie sich nunmehr in 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunktkompetenzen sowie insgesamt 57 Zusatz-Weiter­bildungen.

Die neue WBO muss noch durch die Rechtsaufsicht genehmigt werden und soll voraus­sichtlich am 1. Januar in Kraft treten.

Es gibt allerdings noch eine Übergangsfrist für die bisherige WBO: für Facharztweiter­bildungen von sieben Jahren, für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen von drei Jahren.

hil/sb

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