Neue ärztliche Weiterbildungsordnung in Sachsen ab 2021

Dresden – Ab kommenden Jahr gilt in Sachsen eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO). Das haben die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) auf dem 30. Sächsischen Ärztetag Mitte Juni beschlossen.
Grundlage der neuen WBO ist die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK), die an einigen Stellen modifiziert wurde. Laut SLÄK gliedert sie sich nunmehr in 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunktkompetenzen sowie insgesamt 57 Zusatz-Weiterbildungen.
Die neue WBO muss noch durch die Rechtsaufsicht genehmigt werden und soll voraussichtlich am 1. Januar in Kraft treten.
Es gibt allerdings noch eine Übergangsfrist für die bisherige WBO: für Facharztweiterbildungen von sieben Jahren, für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen von drei Jahren.
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