Weiterer Schritt auf dem Weg zum nationalen Transplantationsregister
Berlin/Münster – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit beauftragt, ein Fachgutachten für ein nationales Transplantationsregister zu erstellen. Dabei soll das Institut die komplexe Thematik einer einheitlichen Datenerhebung und -erfassung unter medizinischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekten untersuchen.
„Derzeit werden in Deutschland Daten zur Entnahme von Organen, deren Vermittlung, Transplantation und der Qualitätssicherung durch verschiedene Institutionen nach unterschiedlichen Vorgaben erfasst“, erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Das Gutachten sei ein weiterer Schritt bei der Vorbereitung eines nationalen Transplantationsregisters.
„Ziel ist es, die Daten so zu nutzen, dass eine Auswertung von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation möglich wird“, so Bahr. Der Gesundheitsminister erwartet, dass die gewonnenen Erkenntnisse helfen, die Qualität der Versorgung in der Transplantationsmedizin zu verbessern. Das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit hat bis zum 20. Dezember Zeit, das Gutachten zu erstellen.
Kammer Westfalen Lippe gegen Bundesbehörde
Unterdessen hat sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dagegen ausgesprochen, eine Bundesbehörde zur Koordination und Überwachung der Transplantationsmedizin einzurichten. Nach Ansicht des ÄKWL-Präsidenten Theodor Windhorst sei dies „absoluter Unsinn“. In der Diskussion um die Zukunft der Transplantationsmedizin hatte unter anderem der Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschland, Rüdiger Strehl, eine neue Bundesbehörde gefordert, die ähnlich dem Robert Koch-Institut arbeiten soll.
„Ich gehe davon aus, dass die geäußerten Vorschläge Einzelmeinungen sind und auch bleiben“, sagte Windhorst. Es könne nicht davon gesprochen werden, dass die Ärzteschaft solch eine Bundesbehörde will. Vielmehr sieht der ÄKWL-Präsident weiterhin die Ärzteschaft in einer zentralen Rolle bei der Transplantationsmedizin: „Wir brauchen hier ärztliche Kompetenz, keine Verwaltungsbeamten und Verwaltungsdenken, die über die Organspende und Organverteilung befinden.“ Die Bundesärztekammer komme ihrer Verantwortung bei der medizinischen Qualitätssicherung der Organspende mittels ihrer Kontrollgremien umfassend nach.
Dem Kammerpräsidenten zufolge könne nur ärztliches Wissen über die Ergebnisqualität bei der Organtransplantation entscheiden. Dies in die Befugnis von Nicht-Ärzten zu legen, sei der „komplett falsche Weg“, um auch das verloren gegangene Vertrauen in die Transplantationsmedizin wieder zurückzugewinnen.
„Wohin uns pures Verwaltungsdenken und der Blick auf ökonomische Aspekte und somit Fehlanreize gebracht haben, sehen wir bei den Skandalen in Regensburg und Göttingen – neues Vertrauen gewinnen wir nicht durch eine neue Bundesbehörde“, so Windhorst.
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