Wenig Opfer in Thüringen wenden sich an Stiftung Anerkennung und Hilfe

Erfurt – Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ hat in Thüringen bisher mehr als 220 Opfer unterstützt, die in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie Leid erlitten haben. Insgesamt flossen aus dem bundesweiten Hilfsfonds bislang mehr als 2,3 Millionen Euro an Thüringer Betroffene. Wie das Sozialministerium gestern weiter mitteilte, seien aktuell fast 400 weitere Anträge in Bearbeitung.
Die auf fünf Jahre angelegte Stiftung nahm zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit auf. Sie soll Menschen helfen, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erlebt haben. Das Ministerium verweist auf Problemfelder wie körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, Medikamentenmissbrauch, aber auch verweigerte Schul- und Berufsausbildungen. Es geht um die Zeit von 1949 bis 1975 in Westdeutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR.
„Was den Betroffenen angetan wurde, können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können die Chance nutzen, ihr schweres Schicksal anzuerkennen und einen Beitrag zu leisten, um ihr heutiges Leben zu verbessern“, teilte Sozialministerin Heike Werner (Linke) mit.
Zunächst war Thüringen davon ausgegangen, dass etwa 2.000 Betroffene Anträge auf die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen stellen würden. Konkret sind eine Pauschale in Höhe von 9.000 Euro und ein Ersatz für entgangene Rentenansprüche in Höhe von 3.000 oder 5.000 Euro möglich, teilte das Ministerium mit. Noch seien Anmeldungen bis Ende 2020 möglich.
Dass bislang nicht mehr Anträge eingegangen sind, könnte aus Sicht Werners daran liegen, dass Betroffene noch nicht ausreichend über die Leistungen der Stiftung informiert sind. Maßgeblich sei auch, dass andere Betroffene dabei unterstützten, sich an die Beratungsstelle zu wenden und ihre Leidensgeschichte zu erzählen. Das Ministerium appelliert dafür an Einrichtungen und gesetzliche Betreuer.
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