Politik

„Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für ein integriertes Gesundheitslagebild“

  • Dienstag, 24. März 2026
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) /picture alliance, Flashpic, Jens Krick
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) /picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Berlin – Das deutsche Gesundheitswesen ist nicht für eine mögliche kriegerische Auseinandersetzung in Europa gewappnet. Nicht nur müssen die Gesundheitseinrichtungen selbst resilienter werden, es müssen vor allem Strukturen geschaffen werden, um im Ernstfall eines Bündnis- oder Verteidigungsfalls bis zu 1.000 Verwundete zu steuern und auf das zivile Gesundheitswesen zu verteilen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet derzeit am Entwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG), das neben der zivil-militärischen Zusammenarbeit vor allem den Weg für ein einheitliches zivil-militärisches Gesundheitslagebild schaffen soll. Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt erläutert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihre Pläne.

5 Fragen an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

Braucht das Gesundheitswesen eine Instanz, die im Krisen-, Bündnis- oder Verteidigungsfall die zentrale Koordination übernimmt?
Niemand spricht gerne über mögliche Gefahren für unser Land – und dennoch müssen wir als Regierung auf alle Situationen vorbereitet sein. Für die Koordination in einer verteidigungsbezogenen Krisenlage – so wird eine solche Situation genannt – ist eine bundeseinheitliche Koordinierungsfähigkeit erforderlich. Das gilt für den Gesundheitsbereich ebenso wie für Militär oder Industrie.

Mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz wird das für den Gesundheitsbereich umgesetzt: Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für ein integriertes Gesundheitslagebild, definierte Zuständigkeiten und beschleunigte Entscheidungsprozesse. Wichtig ist vor allem ein zentraler Überblick über Behandlungskapazitäten, Transport- und Verlegungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Damit das gelingt, müssen vorhandene Daten zusammengeführt und Meldewege standardisiert werden. Dazu bauen wir auf bestehenden Strukturen auf, sodass wir keine Doppelstrukturen schaffen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Planungen wird aktuell im Gesetzgebungsverfahren besprochen. Ich gehe davon aus, dass wir den entsprechenden Referentenentwurf im Sommer 2026 vorlegen können.

Ist der Föderalismus dabei hinderlich?
Durch die föderale Zuständigkeitsverteilung haben wir aktuell zum Teil unterschiedliche Melde- und Planungsstrukturen. Das macht die Zusammenarbeit in Krisenlagen nicht immer einfach. Gerade dann ist sie aber enorm wichtig.

Deshalb sehen wir vor allem Handlungsbedarf bei einheitlichen Datenstandards, klar geregelten Zuständigkeiten im Krisenmanagement und gemeinsamen Koordinierungsmechanismen auf Bundesebene. Eine reibungslose Zusammenarbeit in Krisensituationen muss unter Wahrung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gewährleistet sein.

Welche Rolle spielt die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bei der Erhöhung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit?
Die Selbstverwaltung ist und bleibt zentraler Bestandteil der Versorgung, auch in Krisenlagen. Deshalb binden wir sie in Lagebilder, Steuerungsprozesse und Qualifizierungsmaßnahmen ein. Resilienz ist nicht statisch, sie bedeutet eine kontinuierlich abgestimmte Zusammenarbeit.

Die Versorgung von Verwundeten und Verletzten ist im Krisenfall natürlich besonders wichtig. Das gilt für Militärangehörige genauso wie für Zivilisten. Damit das reibungslos funktioniert, werden wir klare und verbindliche Verteilmechanismen und Verfahren definieren.

Neben Zivilisten und Verwundete der Bundeswehr müssen wir unseren Verpflichtungen im Rahmen des Host Nation Supports (Anm. d. Red.: Damit bezeichnet man in der NATO die zivile und militärische Unterstützung alliierter, ausländischer Streitkräfte in einem Gastland durch dessen Regierung) nachkommen und auch die Streitkräfte verbündeter Nationen versorgen. Das muss in den Konzepten berücksichtigt werden.

Sind die Krankenhäuser ausreichend auf solche Szenarien vorbereitet?
Krankenhäuser spielen in Krisenlagen eine wesentliche Rolle. Die Zuständigkeit für die krankenhausbezogene Infrastruktur liegt bei den Ländern. Wir werden uns daher eng mit ihnen abstimmen. Ziel der nun von uns veränderten Krankenhausreform ist eine moderne, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung.

Dafür sollen Krankenhäuser ihre Kapazitäten stärker bündeln und sich spezialisieren, sodass die Behandlungsqualität insgesamt steigt. Zugleich sorgen wir dafür, dass die Grund- und Notfallversorgung gesichert bleibt. Hier gibt es auch keinen Widerspruch zu einer resilienten Gesundheitsversorgung. Ganz im Gegenteil: Die Reform der Krankenhauslandschaft wird zur besseren Resilienz der Krankenhausversorgung beitragen.

Sind Maßnahmen geplant, um Ärztinnen und Ärzten eine Weiterqualifikation in den Bereichen zu ermöglichen, die im Ernstfall notwendig sind?
Personal ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Ressourcen, gerade in Krisensituationen. Deshalb wollen wir die Fort- und Weiterbildungsangebote gezielt ausbauen, auch mit Blick auf Fähigkeiten, die im Ernstfall besonders gebraucht werden.

Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die sich mit typischen Kriegsverletzungen auskennen, die zum Beispiel durch Explosionen, Brände oder Munition entstehen. Das sind keine alltäglichen Behandlungsfälle. Ärztinnen und Ärzte können sich in diesem Feld aber weiterbilden.

Außerdem planen wir den Aufbau einer freiwilligen Personalreserve. Dazu können etwa Fachkräfte gehören, die aktuell nicht direkt in der Versorgung arbeiten oder sich bereits im Ruhestand befinden, aber in einer Krisenlage kurzfristig unterstützen könnten.

lau

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