Zahl der Organspenden um elf Prozent gestiegen

Frankfurt am Main – Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist nach einem starken Rückgang im Jahr 2022 im vergangenen Jahr um elf Prozent gestiegen. Das teilte heute die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit.
Danach haben im vergangenen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. 2022 waren es 869 Organspender und 10,3 Spender pro Million Einwohner.
Auch die Summe der in Deutschland nach dem Tod entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt werden, ist 2023 gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662).
In den 45 deutschen Transplantationszentren wurden im vergangenen Jahr laut DSO 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2022: 2.795). Damit wurde bundesweit 2.866 schwer kranken Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2022: 2.695). Gleichzeitig stehen in Deutschland knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.
Aus Sicht des Medizinischen Vorstands der DSO, Axel Rahmel, bedeuten die Zahlen allerdings weiterhin keine Entwarnung. „Durch den enormen Einbruch der Spenderzahlen im Jahr 2022 bringt uns das Plus von elf Prozent zumindest wieder zurück auf das Niveau, das wir in den Jahren zuvor halten konnten – und das ist angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig“, betonte er. „Wir haben nach wie vor einen erheblichen Mangel an Spenderorganen, sodass nicht allen Menschen, die auf ein Organ warten, geholfen werden kann, obwohl wir die medizinischen Möglichkeiten dazu haben.“
Deutschland bilde im internationalen Vergleich immer noch ein Schlusslicht bei der Organspende und profitiere im Eurotransplantverbund von anderen Mitgliedsländern, indem es mehr Organe erhält, als es abgibt, so die DSO.
Rahmel appellierte deshalb auch an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren.
Er verwies auch auf das Organspenderegister, das im Laufe des Jahres online gehen soll. In diesem elektronischen Verzeichnis können Bürger zukünftig ebenfalls ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende hinterlegen.
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist Bestandteil des zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Der Start der Datenbank wurde mehrfach verschoben. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist die Einführung des Registers nun im ersten Quartal 2024 geplant.
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