Ärzteschaft

Kontrollgremien bestätigen rechtmäßigen Ablauf bei den Transplantationen in Deutschland

  • Donnerstag, 21. Dezember 2023
/dragonstock, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kontrollgremien von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestätigen in ihrem neuen gemeinsamen Tätigkeitsbericht, dass Organtransplantationen in Deutschland gesetzeskonform ablaufen.

Die sogenannte Prüfungs- sowie die Überwachungskommission kontrollieren in der Regel alle drei Jahre unter anderem die 127 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Im jetzt erschienenen Bericht geht es um die Programme der Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen der Jahre 2016 bis 2018 sowie die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen einschließlich kombinierter Transplantationen der Jahre 2019 bis 2021.

„Es wurden keinerlei Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt“, berichtete der Vorsitzende der Prüfungskommission, Thomas Schwarz. „Weiterhin bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Patienten aufgrund ihres Versichertenstatus bevorzugt oder benachteiligt wurden“, heißt es in dem Bericht.

Auch die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Stiftung Eurotransplant wurde überprüft. „Hierbei konnte eine sorgfältige und nachvollziehbare Wahrnehmung der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufgaben der Koordinierungsstelle und der Vermittlungsstelle festgestellt werden“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Hans Lippert.

Ein Abschnitt des Tätigkeitsberichts widmet sich der Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum insgesamt 19 Eingaben ein. „Dabei handelte es sich vor allem um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung und um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden sowie um inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende“, informiert der Leiter der Vertrauensstelle, Hans Lilie.

hil

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