Organspenderegister startet am 18. März

Düsseldorf – Potenzielle Organspender können ihre Spendebereitschaft bald in einem zentralen Register hinterlegen. „Das digitale Organspenderegister wird am 18. März nun endlich an den Start gehen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Düsseldorfer Rheinischen Post vom Samstag. „Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln." Patientenschützer nannten den Start des Registers überfällig, bemängelten aber fehlende Voraussetzungen in den Kommunen. Das Register sollte ursprünglich am 1. März 2022 einsatzbereit sein. Es wurde bereits Mitte Januar 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen.
Lauterbach tritt bei der Organspende eigentlich für ein sogenanntes Widerspruchsmodell ein, bei dem jede und jeder als möglicher Spender gilt, sofern er oder sie dem nicht aktiv widerspricht. Anfang 2020 hatte dies im Bundestag aber keine Mehrheit gefunden, stattdessen wurde die sogenannte Entscheidungslösung beschlossen. Demnach sollen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig von ihren Hausärztinnen und -ärzten mit dem Thema konfrontiert werden.
Die Entscheidung soll in einem digitalen Register hinterlegt werden, dessen Einführung jedoch lange auf sich warten ließ. Dass es nun endlich komme, „wird den Organspendemangel nicht sofort beheben, aber es ist ein wichtiger Schritt nach vorne", sagte der Gesundheitsminister.
Patientenschützer kritisierten die späte Einführung: „Zwei Jahre später als gesetzlich vorgeschrieben, soll das Online-Organspenderegister endlich an den Start gehen", erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Bemängelt wurden zudem fehlende Voraussetzungen in den Kommunen. Kaum ein Pass- oder Bürgeramt sei in der Lage dem rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen. Ebenso fehlten vor Ort die digitalen Anschlüsse zum Register, betonte Brysch.
Dieser appellierte an die Regierungschefs der Länder, „jetzt einen verbindlichen Deutschlandfahrplan für die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den Städten und Gemeinden festzulegen". Es gelte die Interessen der Schwerstkranken und eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung aller Bürgerinnen und Bürger endlich ernst zu nehmen.
Lauterbach betonte trotz Einführung des Registers sein Festhalten an der Widerspruchslösung - diese sei der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben, sagte er der Rheinischen Post. „Ich hoffe, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut ein Antrag aus dem Parlament heraus im Bundestag beraten wird.“
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht bei der Organspende. Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Mitte Januar warteten demnach rund 8.400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: