Ärzteschaft

Zahnarztpraxen bereiten Impfangebote gegen SARS-CoV-2 vor

  • Freitag, 3. Dezember 2021
/picture alliance, Zoonar, Lev Dolgachov
/picture alliance, Zoonar, Lev Dolgachov

Berlin – Coronaschutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch sei es jedoch zu früh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu verein­baren, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

„Auch, wenn die Bundeskanzlerin mit den Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potenziell Coronaschutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon los­geht“, verwies BZÄK-Präsident Christoph Benz.

So seien beispielsweise technische und juristische Vorbereitungen sowie die Impfstofflogistik noch nicht final geklärt, würden aber aktuell unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette müssen Zahnärzte­schaft und Patienten jetzt zunächst warten.

Zudem braucht es spezielles technisches Equipment, Software-Tools zur Bereitstellung der Beratungsun­ter­lagen, Erstellung der QR-Codes für Impfzertifikate sowie Übermittlung der Impfmeldungen an das Ro­bert-Koch-Institut (RKI). Auch logistische Organisation der Impfstofflieferungen nehme laut KZBV und BZÄK noch einige Zeit in Anspruch.

„Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arzt­pra­xen und Impfzentren unsere ärztlichen Kollegen zu unterstützen und zu entlasten“, betonte der KZBV-Vor­standsvorsitzender Wolfgang Eßer.

Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbe­dingungen geklärt seien, könnten die Impf­leistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbracht werden.

hil/sb

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