Politik

Ethikrat: Zwang in der Psychiatrie wirft viele Fragen auf

  • Freitag, 24. Februar 2017
Uploaded: 23.09.2014 18:22:38 by mis
/dpa

Berlin – Der Deutsche Ethikrat hörte gestern in Berlin Sachverständige zum Thema „Zwang in der Psychiatrie“ an. Es war „die größte Anhörung, die der Ethikrat je durch­ge­führt hat“, betonte der Vorsitzende Peter Dabrock. Dabei ging es im Wesentlichen um Zwangseinweisungen, Zwangsbehandlungen, aber auch um die strukturellen Zwänge in der Psychiatrie.

Vor allem in stationären Einrichtungen sind nach Ansicht des Ethikrates Maßnahmen zu beobachten, „die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellen, sodass sie in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind“.

Der Deutsche Ethikrat arbeitet derzeit an einer Stellungnahme zu den Fragen, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie aber auch in der Pflege, der sozialen Ar­beit, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Behindertenhilfe spielen. Er will heraus­finden, inwieweit diese ethisch und rechtlich problematisch sind und welcher Verände­rungsbe­darf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht. Von besonderem Inter­esse sind für den Ethikrat solche Zwangsmaßnahmen, die mit dem Selbstschutz der Be­troffenen begründet werden, der sogenannte wohltätige Zwang.

„Manche Patienten sind im Nachhinein dankbar für die Zwangsbehandlung, andere käm­pfen dagegen. Wir nehmen die Sorgen und Nöte der Menschen sehr ernst“, betonte Ethik­rat-Vorsitzender Dabrock. „Zwang ist immer ein tiefgreifender Eingriff in die Per­sön­lichkeitsrechte. Wir wollen die Praxis besser verstehen, und auch erfahren, wie Zwang ver­mieden werden kann“, erklärte Sigrid Graumann, Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Deutschen Ethikrates, die sich mit dem Thema Zwang befasst.

„Zwang ist keine Wohltat, und institutioneller Zwang ist ethisch nicht zu rechtfertigen“, er­klärte Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Cha­rité – Universitätsmedizin Berlin. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten könne grundsätzlich erwogen werden, wenn keine Krankheitseinsicht vorliege, erheb­liche Selbst- und Fremdgefährdung angenommen werden müsse, bei Wahnwahr­neh­mung und Halluzinationen sowie wenn krankheitsbedingt keine Einsichtsfähigkeit in die Folgen der Handlung vorliege. Die Zwangsbehandlung muss jedoch richterlich geneh­migt werden (siehe Kasten).

Zu Bedenken gab Psychiater Heinz, dass es auch Patienten gebe, die „wollen nicht aus ihrer Psychose rausgeholt werden“. Auch ein Recht auf Obdach­losigkeit könne man im Zweifelsfall niemandem abspre­chen. Es gebe auch ein Recht da­rauf, in einer Patienten­verfügung Zwangs­maßnahmen für sich auszu­schlie­ßen. Wenn ein Amtsrichter dann anord­ne, jemanden mit einer sol­chen Verfü­gung in der Psychiatrie unter­zu­bringen, sei das „nicht durchdacht“, so Heinz.

Nach Ansicht von Klinikdirektor Heinz können Zwangsmaßnahmen minimiert werden, wenn die psychiatrischen Kli­ni­ken „die Türen öffnen“ würden. „Auch die Entweichungszahlen sind bei uns extrem gesunken, seit wir offene Türen haben.“ Extrem wichtig sei es auch, ausreichend Personal zu haben, um mit den Betroffenen zu reden und eventuelle vom Zweck der Be­hand­lung zu überzeugen. Stationäre Teams, die zu den Betroffenen nach Hause gehen (Home-Treatment) können nach Heinz‘ Ansicht ebenso helfen, Zwangsmaßnahmen zu re­duzieren. Auch Psychiatrie-Erfahrene, die auf Station gehen (sogenannte Ex-In), könn­ten zu diesem Ziel beitragen.

Heinz wies auch darauf hin, dass große Stationen mehr Probleme mit Gewalt und Ag­gres­sio­nen der Patienten hätten, was dann Zwangsmaßnahmen notwendig machen kann, als kleinere. Auch Klinikgärten und Balkone zum Rauchen könnten helfen, die Patienten zu beruhigen, erklärte er.

Zwangsmaßnahmen „nur bei Lebensgefahr“

Von den rund 420 psychiatrischen Kliniken in Deutschland hätten 400 eine geschlosse­ne Abteilung, nur rund 20 verzichteten auf eine solche, berichtete Martin Zinkler, Chef­arzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Kliniken Landkreis Hei­denheim. „Die Spanne der Fälle angewandter Zwangsmaßnahmen in den Kliniken vari­iert stark von teils nur ein Prozent bis hin zu rund zehn Prozent“, berichtete er. In seiner Kli­nik werde auf neuroleptische Zwangsmaßnahmen und auch auf „Zwangs­zimmer“ verzich­tet, wenngleich manchmal doch Fixierungen vorgenommen werden müssten. „Meiner An­sicht nach befördert Zwang nur den Drehtüreffekt und sollte nur angewandt werden, wenn Lebensgefahr besteht.“

Der Patientenvertreter Jurand Daszkowski wies darauf hin, dass Zwangsmaßnahmen „immer sehr traumatisierend wirken“. Auch belasteten die deutlich das Vertrauensver­hält­nis zum Arzt. Nicht zu unterschätzen seien auch die Nebenwirkungen der Neuro­leptika. „Ich habe auch schon von Suiziden aufgrund von Zwangsbehandlungen gehört“, berich­tete er. Zu Bedenken gab er, dass alternative Einrichtungen für Menschen in psychoti­schen Krisen, wie Soteria oder Weglaufhäuser, mit deutlich weniger Zwangs­maßnahmen auskämen.

„Der Ruf nach zwangsweiser Unterbringung von Menschen in der Psychiatrie ist immer ein Ausdruck der Hilflosigkeit von Institutionen“, sagte Matthias Rosemann, Leiter des Projekts „Zwangsvermeidung im psychiatrischen Hilfesystem“, das vom Bundesgesund­heitsministerium gefördert wird. Die Frage stelle sich immer, wie lange man zuschauen soll, bis ein Mensch sich selbst gefährdet, indem er abmagert, verwahrlost, die Nach­barn mit Geruch oder Lautstärke belästigt oder den Verlust seiner Wohnung riskiert. Vor ei­ner psychiatrischen Unterbringung gebe es immer auch andere Möglichkeiten.

PB

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