Zweites Staatsexamen für Medizinstudierende findet in neun Ländern statt

Berlin – Das zweite Staatsexamen für Medizinstudierende (M2) soll in neun Bundesländern trotz der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie planmäßig Mitte April stattfinden. Darauf hat heute die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hingewiesen.
Drei Länder haben laut bvmd flexible Wahlmöglichkeiten eingeführt und mit Baden-Württemberg und Bayern haben sich lediglich zwei Bundesländer für die Verschiebung des Examens an das Ende des vorzeitigen Praktischen Jahres (PJ) entschieden.
Die bvmd befürworte die Entscheidung von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin für flexible Lösungen für die Studierenden ausdrücklich, hieß es heute. Man kritisiere jedoch den nun entstehenden Flickenteppich an uneinheitlichen Lösungen scharf.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte gestern entschieden, dass der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) am 15. bis 17. April 2020 abgehalten wird, teilte ihr Ministerium gestern mit.
Voraussetzung sei aber, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der aktuellen Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen des Infektionsschutzes gewährleistet sei. Im Land Brandenburg betreffe die Entscheidung den ersten Studienjahrgang der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
Die Medizinstudierenden hätten sich monatelang auf diese schriftliche M2-Prüfung vorbereitet und sollten sie jetzt in Brandenburg ohne Verzögerung absolvieren können, begründete Nonnemacher ihre Entscheidung. „In dieser Krise brauchen wir im Gesundheitswesen alle verfügbaren Kräfte“, fügte sie hinzu. Es meldeten sich im Land Brandenburg viele Medizinstudierende, die in dieser schwierigen Zeit helfen wollten.
Aus Hessen hieß es, geplant sei unter anderem, dass mehrere wichtige Prüfungen für angehende Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapie stattfinden, wie das Gesundheitsministerium in Wiesbaden erklärte.
Der „mündlich-praktische Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ dagegen sei verschoben, einen Nachholtermin gebe es noch nicht. „Sollte das nicht bis zum Beginn des nächsten Semesters gelingen, werden die Studierenden zunächst unter Vorbehalt zum klinischen Teil zugelassen, damit sie keinen zeitlichen Nachteil erfahren.“
Hessen kommt Studierenden in Gesundheitsberufen zudem entgegen, die wegen der Coronakrise derzeit ihre Prüfungen nicht wie geplant absolvieren können. Das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) teilte auf seiner Internetseite mit, dass das Fehlen bei einer der staatlichen Prüfungen „aus Gründen der COVID-19-Pandemie aus psychischen und physischen Gründen“ als „nicht unternommen“ gewertet werde.
Dies gelte für akademische Gesundheitsberufe und Prüfungstermine im Frühjahr 2020. Der Rücktritt erfolge durch eine formlose schriftliche Erklärung, die vor der Prüfung abgegeben werden muss. „Ein Attest ist nicht erforderlich.“
Die Prüfungstermine sind bundesweit einheitlich festgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte nach Angaben des Ministeriums aber angesichts der Corona-Pandemie Ende März eine Verordnung erlassen, nach der die Länder selbst bestimmen können, ob sie das zweite Staatsexamen um ein Jahr auf April 2021 verschieben oder es trotz der COVID-19-Pandemie regulär wie vorgesehen im April 2020 stattfinden lassen.
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