Kritik an geplanten vorübergehenden Änderungen der Approbationsordnung

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann während der Pandemie Änderungen an der Ärztlichen Approbationsordnung vornehmen, ohne die Länder direkt einzubinden. Dies sieht das Bevölkerungsschutzgesetz vor, das heute auch im Bundesrat verabschiedet wurde.
Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das der Bundestag vorgestern beschlossen hatte, soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden.
Grundsätzlich unterstützt zwar die Bundesärztekammer (BÄK) die Bestrebungen des BMG, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien jedoch im Rahmen einer absoluten Ausnahmesituation durch eine Epidemie von nationaler Tragweite zu verstehen, betont die Ärzteorganisation.
„Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung mit einer rechtlichen Neuregelung möglichen negativen Folgen dieses selbstlosen Einsatzes von Medizinstudierenden für den weiteren Studienverlauf vorbeugen will, kommentierte Heidrun Gitter, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, den vom BMG vorgelegten Verordnungsentwurf „zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Die Änderungen müssten sofort wieder zurückgenommen werden, wenn die Bundesregierung die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes wieder aufgehoben hat. Voraussetzungen für den Einsatz von Studierenden seien zudem eine ausreichende Qualifikation, ärztliche Betreuung, die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Einbeziehung in die Berufshaftpflichtversicherung und gesetzliche Unfallversicherung sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung, betont die Ärzteschaft.
Konkret sieht der Verordnungsentwurf unter anderem Flexibilisierungen für den Beginn des Praktischen Jahres (PJ) und dessen inhaltliche Ausgestaltung vor. Zudem wird klargestellt, dass Krankenpflegedienst und Famulatur auch dann anrechnungsfähig sind, wenn sie während der Zeiten des eingestellten Lehrbetriebs abgeleistet wurden. Auch sieht der Entwurf Änderungen für die Durchführung der Ärztlichen Prüfungen vor.
Diese sieht die Bundesärztekammer kritisch. In ihrer Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf warnt sie ausdrücklich vor einer Neuauflage des „Hammerexamens“ durch ein quasi gemeinsames Ablegen von zweitem und drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2 und M3). Dies ziehe bekanntermaßen eine enorme Mehrbelastung der Studierenden nach sich, betont sie.
„Auf jeden Fall sollten dann die Epidemie-bedingten Fehlzeiten nicht von den Studierenden nachgeholt werden müssen, da der zeitliche Abstand vom PJ zum Hammerexamen ohnehin schon sehr eng ausfällt“, so die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme. Für problematisch hält die BÄK zudem die Möglichkeit der Abänderung der bewährten PJ-Struktur.
Auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) kritisierte die geplanten Änderungen an der Approbationsordnung im Zuge der COVID-19-Pandemie. „Wir erkennen zwar an, dass aufgrund der Krankenversorgungslage Änderungen im Studienablauf notwendig werden können. Das geplante Vorhaben stellt jedoch eine unzumutbare Härte für die Studierenden dar“, sagte Aurica Ritter, Präsidentin der bvmd, dem Deutschen Ärzteblatt.
Insbesondere lehnen die Medizinstudierenden eine Verschiebung des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) auf einen Zeitpunkt nach dem vorgezogenen Praktischen Jahr und somit ein neues Hammerexamen entschieden ab. Nicht ohne Grund sei dieses 2014 endgültig abgeschafft worden. „Falls die Durchführung des M2 zum geplanten Termin nicht ermöglicht werden kann, soll das M2 im April 2020 ersatzlos entfallen”, fordert die bvmd.
Während die medizinischen Fakultäten und der Medizinische Fakultätentag (MFT) eine Flexibilisierung der Fächervorgaben im PJ für sehr sinnvoll halten und begrüßen, sehen dies die Studierenden kritisch. Eine mögliche Anpassung der PJ-Tertiale zugunsten des Abschnittes in der Inneren Medizin schränke sowohl die innerdeutsche Mobilität im Praktischen Jahr sowie das Wahltertial stark ein.
„Das Medizinstudium ist ohnehin sehr verschult und bietet nur wenig Möglichkeiten zur eigenen Profilbildung. Studierende sollten daher weiterhin die Möglichkeit haben, das PJ an einem Krankenhaus oder einer ambulanten Einrichtung ihrer Wahl abzuleisten”, erklärte Laura Pohl, Referentin für medizinische Ausbildung der bvmd.
Auch in Fachgebieten, die nicht primär COVID-19-Erkrankte versorgen, werde durch COVID-bedingte Personalausfälle ein erhöhter Bedarf an PJ-Studierenden bestehen. Auch diese Fächer würden im Anschluss an die Pandemie Nachwuchs benötigen.
Unbefriedigend ist für die bvmd zudem die derzeitige Unsicherheit bezüglich des dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M3). „Die Studierenden, die sich im Moment in der Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen vorbereiten, brauchen eine klare Aussage”, betonte Tobias Löffler, Bundeskoordinator für medizinische Ausbildung. Soweit aus Versorgungssicht und Infektionslage möglich, sollten aus Sicht der bvmd Studierende, die ihr PJ beendet haben, eine weitgehend normale Prüfungssituation in den geplanten Fächern erhalten.
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