Bundesländer können einzeln über die Durchführung des Staatsexamens (M2) entscheiden

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat gestern die „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ unterzeichnet, die voraussichtlich bereits morgen in Kraft treten wird.
Danach wird das zweite Staatsexamen (M2), das Mitte April ansteht, bundesweit grundsätzlich um ein Jahr auf April 2021 verschoben. Die Studierenden können so früher ins Praktische Jahr (PJ) starten.
Die Länder haben jedoch je nach Lage vor Ort die Möglichkeit, hiervon abzuweichen, wenn sie die „ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung unter den Bedingungen der epidemischen Lage sicherstellen“ können. Noch ist unklar, welche Bundesländer dies tun werden.
Durch diese möglichst flexiblen Regelungen soll erreicht werden, dass die Medizinstudierenden während der COVID-19-Pandemie das Gesundheitswesen unterstützen und gleichzeitig ihr Studium erfolgreich fortsetzen können.
„Ich bin den Medizinstudierenden sehr dankbar, dass sie in dieser schwierigen Lage in der medizinischen Versorgung mit anpacken“, sagte Spahn. Die Betroffenen müssten keine Nachteile für ihren Studienfortschritt hinnehmen. Es gebe keine Abstriche bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung.
Entscheidungsmöglichkeit wird zum Teil positiv gesehen
Die Entscheidungsmöglichkeit für die Länder wird teilweise positiv gesehen: „Dies ist eine sehr weise Entscheidung“, sagte Jana Jünger, Direktorin des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), heute im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. „Die Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium, den Behörden, Ländern und den Fakultäten funktioniert sehr gut.“
Das IMPP empfehle angesichts der COVID-19-Pandemie auch weiterhin eine Verschiebung der M2-Prüfungen. Das Institut sei aber in der Lage, die Unterlagen für das Examen pünktlich an alle Standorte auszuliefern.
„Wir haben einen massiven Aufwand betrieben, um dies in Zusammenarbeit mit Druckereien und Speditionen zu gewährleisten“, berichtete Jünger. Zudem werde das IMPP allen Landesprüfungsämter eine aktualisierte Risikoanalyse für die Durchführung des Examens zur Verfügung stellen, um die Länder bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, ob sie die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung unter den Bedingungen der epidemischen Lage sicherstellen können.
Die Studierenden, für die das Examen verschoben wird, sollen der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zufolge schon im April das PJ beginnen, das zudem vergütet werden soll.
Ferner soll für die betroffenen Studierenden das PJ von 48 auf 45 Wochen verkürzt werden, damit sie danach mehr Zeit haben, sich auf das zweite Staatsexamen im April 2021 vorzubereiten. Bei dieser Prüfung sollen dann auch coronabedingte Erfahrungen und Krankheitsbilder angemessen berücksichtigt werden.
MFT wenig glücklich
Die medizinischen Fakultäten sehen die Entscheidungsmöglichkeit der Länder bezüglich der Prüfungsdurchführung weniger positiv: „Das BMG hat mit seinem gestrigen Beschluss zu den Abweichungen von der Approbationsordnung zwar zügig eine Entscheidung getroffen“, sagte Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), dem Deutschen Ärzteblatt.
„Leider hat sich unser Vorschlag für eine bundesweit einheitliche Lösung nicht durchgesetzt. Mit der Entscheidung des BMG liegt der Ball wieder bei den Ländern, was unweigerlich zu einem föderalen Flickenteppich führen wird.“
Die Deutsche Hochschulmedizin appelliert daher an die zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer, schnell zu entscheiden, welcher Weg für das M2 jeweils eingeschlagen wird. „Die Studierenden und die Medizinischen Fakultäten erwarten hier zurecht unverzügliche Klarheit“, sagte Frosch.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) erkennt das „partielle Entgegenkommen“ des BMG an, betont aber, die Verordnung insgesamt eine erhebliche Gefährdung der mentalen Gesundheit der Studierenden und einen klaren Einschnitt in die Qualität der medizinischen Ausbildung mit sich bringe. „Wir freuen uns, dass viele Forderungen der bvmd im Wortlaut Einzug in die Verordnung gefunden haben“, erklärte Tim Schwarz, Vizepräsident der bvmd.
Hohe psychische Belastung für die Studierenden
„Jedoch kritisieren wir Beschlüsse, wie die Wiedereinführung des Hammerexamens, sowie die weitreichende Einschränkung der PJ-Mobilität durch eine fehlende bundeseinheitliche Lösung für das M2.“ Diese stellten schwerwiegende Eingriffe in den Ablauf und die Studienplanung der Studierenden dar und bürdeten diesen eine hohe zusätzliche psychische Last auf, ohne jeglichen Mehrwert bezüglich der Einbindung der Studierenden in die Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Besonders die derzeitige Situation ist für die bvmd unbefriedigend: „Die Studierenden hängen momentan weiterhin in der Luft und haben keinerlei Sicherheit über ihre mittelfristigen Zukunftspläne” kritisierte Philip Plättner, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik der bvmd und forderte die Länder auf, schnell eine Entscheidung für ihre Studierenden zu treffen.
„Sollte diese zugunsten des Stattfindens des M2 im April ausfallen, appellieren wir an die zuständigen Stellen, den Studierenden im Hinblick auf die erschwerte Lernsituation mit wochenlanger Unsicherheit, geschlossenen Bibliotheken und hoher psychischer Belastung einen möglichst einfachen und folgenlosen Prüfungsrücktritt zu gewähren“, so Plättner.
Den möglichen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, der durch die Entscheidungskompetenz der Länder entstehen könnte, sehen die Medizinstudierenden ebenfalls mit Sorge. Er führe dazu, dass PJ-Kohorten in den unterschiedlichen Bundesländern zu verschiedenen Zeitpunkten starteten und erschwere die innerdeutsche Mobilität im Praktischen Jahr, mit der viele Studierende fest gerechnet und ihr PJ dementsprechend schon geplant hätten.
Ausdrücklich begrüßen die Studierenden indes die im Begründungstext der Verordnung formulierte Forderung des BMG an die Krankenhäuser, den PJlern als Würdigung ihrer Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. „Nun sind die Kliniken gefordert dem nachzukommen“, konstatiert die bvmd.
Die Studierenden in den Ländern, die das zweite Staatsexamen nicht verschieben, sollen der Verordnung zufolge ihr PJ nämlich so organisieren, wie es regulär vorgesehen ist. Sie müssen auch die vorgesehenen 48 Wochen ableisten.
Die Ausbildungsbereiche für das PJ können die Universitäten flexibel mitbestimmen, wenn dies die Krankenversorgung vor Ort erfordert, heißt es in der Verordnung aus dem BMG. Erleichtert wird ihr zufolge die Durchführung des dritten Staatsexamens (M3), das im Mai startet. Insbesondere soll die Dauer der Prüfung um die Hälfte gekürzt werden, da Prüferinnen und Prüfer auch für andere Aufgaben gebraucht werden.
Die Verordnung wird auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe b des Infektionsschutzgesetzes erlassen, der durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite neu gefasst wurde. Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite in seiner Sitzung am 25. März 2020 mit Inkrafttreten des Gesetzes festgestellt.
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