Politik

Bestattungsgesetz: Niedersachsen und Bremen regeln Leichenschau neu

  • Dienstag, 25. April 2017

Hannover – Mit einem verschärften Bestattungsrecht ziehen Niedersachsen und Bremen weitere Konsequenzen aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. In Niedersach­sen beschloss das Kabinett heute einen Gesetzentwurf, der genau regelt, in welchen Fällen ein Arzt bei der äußeren Leichenschau die Staatsanwaltschaft oder Polizei infor­mieren soll. Dies bedeute mehr Sicherheit und Schutz für die Patienten, teilte die Lan­desregierung mit.

In Bremen soll künftig jeder Gestorbene nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt noch von einem ausgebildeten Leichenschauarzt begutachtet werden. Damit soll bei jedem Toten untersucht werden, ob eine natürliche Todesursache vorliegt. Dies solle den Angehörigen mehr Sicherheit bieten und auch dazu beitragen, Verbrechen leichter auf­zu­decken, teilte der Senat mit.

In Niedersachsen soll der Arzt künftig die Polizei oder Staatsanwaltschaft informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod findet. Dies gilt zum Beispiel bei Selbsttötung, Unfall oder Einwirkung Dritter – aber auch, wenn es Hinweise auf eine ärztliche oder pflegerische Fehlbehandlung gibt, bei Komplikationen im medizinischen Verlauf und für den Fall, dass die Leiche bereits fortgeschrittene Veränderungen zeigt. Zudem gibt es die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau in einem rechts­medizinischen Institut – wenn das Einverständnis der Angehörigen vorliegt. Bei Kindern, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind, kann der Amtsarzt eine erweiterte Leichenschau künftig auch ohne das Einverständnis der Eltern anordnen.

Niedersachsen hatte zuvor bereits mit mehreren Schritten auf die Klinikmordserie reagiert. Im Juli 2016 wurde ein Patientenschutzbeauftragter eingestellt. Im März beschloss der Landtag ein neues Krankenhausgesetz. Künftig sollen die Krankenhäuser sogenannte Stationsapotheker beschäftigen, die sich auch um die genauere Kontrolle des Medikamentenverbrauchs kümmern. In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und die Chefs der Pfleger Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren.

Der Krankenpfleger Niels H. hatte an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten gefährliche Medikamente gespritzt, um sie dann als "Held" zu reanimieren. Viele überlebten dies nicht. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Mann im Februar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Vor Gericht hatte der heute 40-Jährige 90 Taten gestanden. Wegen Verdachts auf zahlreiche weitere Taten sind noch einige Exhumierungen geplant.

dpa

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