2.600 neue Verdachtsanzeigen auf Hautkrebs als Berufskrankheit
Berlin – Im vergangenen Jahr gab es rund 2.600 neue Verdachtsanzeigen zum weißen Hautkrebs als Berufskrankheit. Damit entfielen rund 16 Prozent aller Meldungen auf dieses Krankheitsbild. Das zeigt eine aktuelle Auswertung, die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt hat.
Seit 2015 wird der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt und gehört seither zu den häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen. 2021 wurden der BG BAU 2.592 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) gemeldet.
Besonders betroffen sind demnach Beschäftigte, die viel draußen arbeiten, zum Beispiel aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk.
Im Vorjahr verzeichnete die BG Bau bei diesem Krankheitsbild 2.768 neue Verdachtsanzeigen. Demnach geht die Zahl neuer Verdachtsmeldungen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs das zweite Jahr in Folge zurück.
Auch im Verhältnis zu den Verdachtsanzeigen insgesamt sind die Meldungen für den weißen Hautkrebs zurückgegangen. Lag der Anteil im Jahr 2020 noch bei 17,5 Prozent, beträgt er 2021 15,7 Prozent.
„Die Zahlen für weißen Hautkrebs gehen zwar leicht zurück, trotzdem gibt es keine Entwarnung“, sagte Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG Bau. Die Krankheit bleibt einer der Schwerpunkte der Präventionsarbeit. Denn am Bau arbeiteten die Beschäftigten überwiegend im Freien und seien der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Und die könne langfristig zu Hautkrebs führen.
Präventive Maßnahmen könnten das Hautkrebsrisiko deutlich reduzieren, betonte Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau. Darüber aufzuklären, sei auch ein wichtiger Teil der Vorsorge.
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