Basalzellkarzinome: Anerkennung als Berufskrankheit gefordert

Berlin – Im Freien arbeitende Menschen, deren Haut über lange Zeit starker UV-Strahlung ausgesetzt ist, entwickeln häufiger ein Basalzellkarzinome als andere Menschen. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) fordert daher, auch diese Form des hellen Hautkrebses als Berufskrankheit anzuerkennen. Bisher galt dies nur für das Plattenepithelkarzinom und nicht für das viel häufigere Basalzellkarzinom.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 230.000 Menschen neu an nicht-melanozytären Hautkrebsformen. Seit 2015 sind in Deutschland bestimmte Vorstufen dieses hellen Hautkrebses bei langjährig im Freien Beschäftigten als Berufskrankheit anerkannt – nämlich aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome.
„Inzwischen werden jedes Jahr über 8.000 Verdachtsfälle von beruflichem Hautkrebs bei Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet, und ein Großteil wird anerkannt“, erläutert Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena. Nicht berücksichtigt wurden bisher jedoch Basalzellkarzinome, die häufigste Form des hellen Hautkrebses.
Dieser Tumor hat sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und zeigt sich im Gesicht, auf der Kopfhaut, an Hals und Nase, am Dekolleté, an Armen, Beinen oder Rumpf. Basalzellkarzinome bilden nur selten Metastasen. Allerdings kann der Tumor in das umliegende Gewebe einwachsen, dadurch Organe gefährden und die Lebensqualität stark beeinträchtigen.
Eine Forschergruppe um die Dresdener Dermatologin Andrea Bauer hat nun in einer Multicenterstudie untersucht, in welchem Ausmaß sich eine beruflich bedingte UV-Strahlungsexposition auf das Risiko auswirkt, an einem Basalzellkarzinom zu erkranken (DOI: 10.1186/s12995-020-00279-8). Die Wissenschaftler konnten dafür 643 Patienten aus acht Studienzentren einbeziehen.
Die Analyse der Daten ergab, dass das Risiko, ein Basalzellkarzinom zu entwickeln, für die „Outdoor Worker“ doppelt so hoch ist, wie für Menschen, die nicht im Freien arbeiten. „Damit sind wichtige Voraussetzungen gegeben, um eine Anerkennung als Berufskrankheit auf den Weg zu bringen“, sagte Bauer.
„Alle, die unter freiem Himmel arbeiten, sollten ganz besonders auf guten UV-Lichtschutz durch entsprechende Kleidung und Sonnenschutzmittel achten – und das dann natürlich auch bei Freizeitaktivitäten im Freien“, ergänzte Elsner.
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