Ärzteschaft

Neue Richtlinie der Bundesärzte­kammer flexibilisiert Substitutions­therapie

  • Freitag, 29. September 2017
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Berlin – Ärzte können die Substitutionstherapie von Opiatabhängigen künftig sehr viel genauer an die individuellen Bedürfnisse ihrer Patienten anpassen. Das sieht die neue Substitutionsrichtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) vor, die am Montag in Kraft tritt.

Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte seien deren Ziele, erläuterte der Vorsitzende der BÄK-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“, Josef Mischo. „Es ist gut, dass die Politik die Richtlinienkompetenz in diesem wichtigen Bereich auf die ärztliche Selbstverwaltung übertragen hat. Die Therapie unterliegt damit nicht mehr starren gesetzlichen Regelungen, die bislang immer auch die Gefahr von Strafverfahren für die behandelnden Ärzte nach sich zogen“, sagte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, der an der Richtlinie mitgearbeitet hat.

77.000 Menschen betroffen

Deutschlandweit befinden sich laut Bundesministerium für Gesundheit rund 77.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Opioiden in einer Substitutionsbehand­lung. Der Bundesrat hatte im Mai 2017 entschieden, den Rahmen für diese Behandlung neu zu gestalten und ärztlich-therapeutische Belange in die Richtlinienkompetenz der BÄK zu übertragen.

„Der Gesundheitsminister und ich haben uns in den letzten Jahren sehr dafür einge­setzt, die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten bei der Versorgung suchtkranker Menschen zu verbessern. Die Reform des Substitutionsrechts ist auf diesem Weg ein Meilenstein“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler(CSU).
Ärzte können die Therapieziele nun flexibler an die Situation ihres Patienten anpassen.

Stabile, gut reintegrierte Patienten können das Substitutionsmittel bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflege­heimen oder Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert. Die Konsiliarregelung, die die gemein­same Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Ärzten ermöglicht, wird von drei auf zehn Patienten erhöht.

„Die Ärzteschaft hat wirklich gute Arbeit geleistet. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit dieser Reform mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung gewinnen werden und einen spürbaren Beitrag leisten, die Versorgungslücken gerade auch auf dem Land zu schließen“, sagte Mortler.

hil

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