Masterplan 2020: Uniklinika fordern zusätzliches Geld für erweiterte Lehre
Berlin – Seinen Unwillen über die Art und Weise, wie die Politik im Augenblick die Reform des Medizinstudiums betreibt – „Masterplan 2020“ lautet das entsprechende Stichwort – hat der Medizinische Fakultätentag (MFT) bekundet. „Inzwischen verdichten sich Gerüchte, dass ein umfangreicher Maßnahmenplan von Bund und Ländern inhaltlich beschlossen wurde, ohne die für die Umsetzung maßgeblichen Akteure wie Studierende, medizinische Fakultäten oder Fachgesellschaften in angemessenem Maße einzubinden und sie über die geplanten Inhalte zu informieren“, beschwert sich der MFT. Nicht nachvollziehbar sei, dass bis auf Weiteres offenbar keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die erweiterten Lehraufgaben der Hochschulmedizin zu erwarten seien.
„Wir begrüßen die geplante Reform des Medizinstudiums, sehen den Bund und die Länder hier aber ganz klar in der Verantwortung, eine gesicherte Finanzierung für die Umsetzung des sehr umfangreichen Maßnahmenkatalogs sicherzustellen. Erzwungene Sparmaßnahmen innerhalb der Fakultäten werden die Qualität der Lehre deutlich verschlechtern und so die Ziele des Masterplans konterkarieren“, sagte Heyo Kroemer, Präsident des MFT.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, hatte beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbandes am 18. Januar erklärt, die Gesundheits-, Wissenschafts- und Kultusminister der Länder sowie das Bundesforschungs- und das Bundesgesundheitsministerium hätten sich auf einen Kompromiss bei der Reform des Medizinstudiums geeinigt.
Unter anderem habe man sich darauf verständigt, die flächendeckende Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten voranzutreiben, sagte Stroppe. Das praktische Jahr werde künftig in Quartale unterteilt, von denen die Medizinstudierenden eines verpflichtend in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung leisten müssten. Außerdem werde die Allgemeinmedizin verpflichtendes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen.
„Allein für die Einführung des ambulanten Pflichtquartals erwarten wir zusätzliche Kosten in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr“, sagte Frank Wissing, Generalsekretär des MFT. Ein ambulantes Pflichtquartal erfordere viele zusätzliche qualitätsgesicherte Lehrpraxen und führe bei den Fakultäten zu erheblichen Mehrkosten, die bisher nicht abgebildet seien und nicht durch interne Umschichtungen abgedeckt werden könnten.
„Und das ambulante Pflichtquartal ist nur eine von den rund 40 Maßnahmen, die derzeit in der Diskussion sind“, so Wissing weiter. Die Studienreform könne nur mit einem belastbare Finanzierungskonzept von Bund und Ländern gelingen. Zudem sei nötig, die Verantwortlichen intensiver einzubinden.
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