Ärztetag für umfassendes Werbeverbot für Nikotin, Alkohol und Glücksspiel

Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein umfassendes Werbeverbot für Nikotin- und Tabakprodukte, Alkohol und Glücksspiel ausgesprochen. Gelten solle es ausdrücklich auch im Internet und in sozialen Medien.
Dem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) stimmten heute in Mainz 160 Delegierte zu. Außerdem gab es drei Nein-Stimmen. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt wertete das klare Ergebnis als eine „wichtige Botschaft“.
Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert, „die im Koalitionsvertrag angekündigte Verschärfung der Regelungen für Marketing und Sponsoring von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten endlich umzusetzen“.
An die zuständigen Behörden appelliert der Ärztetag, für die Einhaltung der geforderten Verbote in den sozialen Medien Sorge zu tragen, insbesondere in Hinblick auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Forderung wird begründet mit einem zu hohen Niveau der Abhängigkeit und des problematischen Konsums der genannten Suchtmittel. Dies verursache große gesundheitliche und soziale Schäden.
„Bei 17,6 Prozent der 18- bis 64-Jährigen in Deutschland liegt ein problematischer Alkoholkonsum vor“, heißt es im Antrag. Alkoholwerbung sei hierzulande allgegenwärtig.
Bestehende Werbebeschränkungen seien nicht ausreichend, und auch die zusätzlich vorhandenen freiwilligen Selbstbeschränkungen der Industrie werden als „ungenügend für einen effektiven Schutz vulnerabler Gruppen“ gewertet.
Der Anteil der Raucher in Deutschland in der Bevölkerung ab 14 Jahren lag Ende 2023 bei gut einem Drittel, heißt es weiter. Besonders besorgniserregend sei die im Jahr 2022 wieder stark gestiegene Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die rauchen oder E-Zigaretten konsumieren.
Hierzulande seien die Maßnahmen der Tabakkontrolle im internationalen Vergleich nicht ausreichend umgesetzt, heißt es im Antrag.
Beim Thema Glücksspiel wird moniert, dass der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 zwar etwa zeitliche Beschränkungen für Glücksspielwerbung festlegt, Sportwetten jedoch weitestgehend davon ausgenommen seien. „Insbesondere im Bereich des Sponsorings in Verbindung mit Sport sind Sportwetten- oder Glücksspielanbieter omnipräsent.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: