Krankenhaustransparenzverzeichnis kommt mit Verspätung

Berlin – Das Krankenhaustransparenzverzeichnis kommt nicht wie bisher geplant bis April kommenden Jahres. Das geht aus einem Brief von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Gesundheitsminister der Bundesländer hervor.
Demnach wird die Veröffentlichung des Krankenhaustransparenzverzeichnisses auf Mai 2024 verschoben. Das soll dem Papier zufolge eine bessere Validierung der Daten durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermöglichen und die Datengrundlage absichern.
Ob der Mai realistisch ist, dürfte sich noch zeigen. Das InEK selbst hatte in einer Anhörung im Bundestag zuletzt von Juni 2024 als Zielmarke gesprochen.
Der weitere Zeitplan sieht Lauterbach zufolge vor, dass der Leistungsumfang der einzelnen Krankenhäuser in einem ersten Schritt bis Ende September 2024 differenziert nach Fachabteilungen dargestellt werden soll.
Die geplante Differenzierung des Leistungsumfangs nach Leistungsgruppen soll demnach ab dem 1. Oktober 2024 erfolgen. Die Länder waren und sind bei dem Termin aber bisher eher skeptisch.
Die Länderminister hatten darüber hinaus den Bund mehrfach dazu aufgerufen, ein Vorschaltgesetz zu erlassen, um die Krankenhäuser kurzfristig mit Finanzmitteln zu unterstützen. Das hatte der Bund strikt abgelehnt.
In dem Brief macht Lauterbach nun Vorschläge, wie die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig verbessert werden soll. Der Bund verspricht darin zum Beispiel, eine Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal frühzeitig sicherzustellen.
„Sobald die Vertragsparteien auf Bundesebene eine Erhöhungsrate für Tariferhöhungen vereinbaren, können Krankenhäuser für den Rest des Jahres anstelle des eigentlichen Pflegeentgeltwerts einen erhöhten Pflegeentgeltwert für die Abrechnung der mit Bewertungsrelationen bewerteten tagesbezogenen Pflegeentgelte anwenden“, heißt es indem Schreiben.
Darüber hinaus soll ab Inkrafttreten des Gesetzes der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht werden. Ebenso ist angedacht, dass Kliniken einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten erhalten können. Das soll dann greifen, wenn die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren Unterfinanzierung gewesen sind.
„Dafür soll die Möglichkeit geschaffen werden, Mindererlöse vorläufig zu berechnen und diese damit deutlich früher als bisher auszugleichen“, schreibt Lauterbach. Weitergehende Vorschläge seien „derzeit noch in Prüfung“.
Der Minister appelliert an seine Länderkollegen, die Pläne zu unterstützen. Diese entsprächen den Vereinbarungen der Eckpunkte, heißt es. „So wie ich an der Umsetzung dieser Eckpunkte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform gemessen werde, setze ich Ihrerseits ebenfalls auf die Einhaltung der gemeinsamen Vereinbarung“, so Lauterbach.
Der Bundesgesundheitsminister hatte den Länderkollegen zugesagt, sie über den Lauf der Gespräche beim Krankenhaustransparenzgesetz zu informieren. Das setzte er mit dem Schreiben in die Tat um. Mit dem Verzeichnis will der Bund die stationäre Versorgung künftig transparenter darstellen. Patienten soll es leichter gemacht werden, die für ihre Erkrankung richtige Klinik zu finden.
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