Länderchefs drängen auf Vorhaltegesetz, Kritik an Transparenzverzeichnis

Berlin – Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht bei den Krankenhäusern nicht nach, er soll ein einmaliges Nothilfeprogramm für Krankenhäuser auflegen und die Veröffentlichungen aus dem Krankenhaustransparenzgesetz sollten auf Ländervorarbeiten warten. Das geht aus einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Neu in dem Beschlusspapier sind Klagen der Länder zum „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“, so der lange Name des Krankenhaustransparenzgesetzes. Die Länderchefs wiederholen darin aber im Wesentlichen die Kritik, die zuvor bereits die Gesundheitsminister der Länder mehrfach geäußert hatten.
Das Krankenhaustransparenzgesetzes ist den Ländern zufolge „kritisch für den Erfolg“ der Krankenhausreform. Erst wenn die Länder den Krankenhäusern Leistungsgruppen zugewiesen hätten, könne der Bund das geplante Transparenzverzeichnis auf der Basis von Leistungsgruppen veröffentlichen.
Durch Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses vor Umsetzung der Krankenhausreform würden die Bürger „weiter verunsichert“, heißt es in dem Papier. Dafür sorge „insbesondere die mit einem Eingriff in die Planungshoheit der Länder verbundene Einteilung der Krankenhäuser in sogenannte ,Level'“.
Mit dem Verzeichnis will der Bund die stationäre Versorgung künftig transparenter darstellen. Patienten soll es leichter gemacht werden, die für ihre Erkrankung richtige Klinik zu finden.
Die Länder betonten in dem Beschluss weiter, sie seien sich über Reformnotwendigkeiten im Gesundheitswesen und insbesondere im Krankenhausbereich bewusst. Man strebe auch „eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz“ an.
Die Länder würden aber unbenommen darauf hinweisen, „dass die intensive öffentliche Debatte über eine drohende Pleitewelle der Krankenhäuser sowie die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um „ihr“ Krankenhaus vor Ort zunehmend zum Belastungsfaktor in den Verhandlungen um die Krankenhausreform werden“.
In dem Papier wird die Bundesregierung daher – wie bereits in der Beschlussvorlage, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete, aufgefordert, „noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen.“ Mit dieser vorgelagerten Maßnahme solle eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden.
Dessen ungeachtet sind aus Sicht der Ministerpräsidenten die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser „baldmöglichst dahingehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah berücksichtigt werden“.
Die Länderchefs weisen in der Beschlussvorlage darauf hin, dass in allen Ländern „bedrohliche Signale zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser registriert“ würden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft gehe am Ende des Jahres 2023 von einem Defizit von zehn Milliarden Euro aus. Auch die Energiehilfen des Bundes seien kein existenzsichernder Beitrag.
Um die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen, wird die Bundesregierung gebeten, soweit möglich in den derzeitigen Arbeiten zu einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Reformvorhabens den Fokus auch darauf zu richten, neue sektorenübergreifende Versorgungsformen sowie eine entsprechend regelbasierte Finanzierung sicherzustellen, schreiben die Länder in der Vorlage.
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