Ärzteschaft

Psychotherapie­vergütung: KBV reicht Klage ein

  • Freitag, 7. April 2017

Berlin – Die Vergütung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehand­lung beschäftigt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Kassenärztliche Bun­desvereinigung (KBV) hat dort Klage gegen den entsprechenden Beschluss des Erwei­terten Bewertungsausschusses (EBA) eingereicht.

Grund ist, dass nach einer Entschei­dung des Ausschusses die zum 1. April neu ein­ge­führten Leistungen schlechter vergütet werden sollen als Einzel- und Gruppentherapien. Eine Entscheidung war notwendig geworden, weil sich KBV und GKV-Spitzenverband zuvor nicht verständigen konnten.

Die KBV bemängelte, damit werde der gesetzliche Auftrag, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung an­zu­bieten, torpediert. Der hohe Mehraufwand müsse adäquat vergütet werden.

Nach dem Beschluss des EBA erhalten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten seit 1. April für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für die psychotherapeu­ti­sche Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro; bei 50 Minuten 85,50 Euro. Das sind etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie zahlen. Niedriger ist auch der Strukturzuschlag zur Deckung von Personalausgaben, den Therapeuten ab einer bestimmten Leistungsmenge zu jeder abgerechneten Sprechstunde und/oder Akutbehandlung erhalten.

EB

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