Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik gegründet
Hamburg – Die sechs Ärztekammern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) eingerichtet. Die Kommission hat ihren Sitz in Hamburg. Insgesamt wurden acht Mitglieder und jeweils zwei Stellvertretungen berufen.
Präimplantationsdiagnostik ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter. Sie darf ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten Anwendung finden. Außerdem darf sie nur erfolgen, wenn eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission die Einhaltung der Voraussetzungen geprüft und der Diagnostik zugestimmt hat.
„Es geht hierbei um Paare, die oft bereits Schlimmes erlebt haben und denen man auf diese Weise helfen kann. Wir begrüßen das aus ärztlicher Sicht, und ich freue mich, dass wir für diese wichtige Aufgabe so hervorragende Experten aus sechs Bundesländern gewinnen konnten“, sagte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg sowie der Bundesärztekammer, anlässlich des ersten Treffens der neuen Kommission. Er betonte, dass die neue Gesetzeslage keineswegs eine systematische Auswahl der Embryonen darstelle, sondern nur für eine sehr kleine, klar definierte Patientinnengruppe infrage käme.
„Wir haben uns zur Einrichtung einer gemeinsamen norddeutschen Ethikkommission entschlossen, da es angesichts der zu erwartenden geringen Anzahl von Anträgen sinnvoll ist, hier länderübergreifend tätig zu werden“, sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Bundesweit wird mit etwa 300, in Norddeutschland mit etwa 50 Untersuchungen jährlich gerechnet. Bei der Bewertung eines Antrages auf Präimplantationsdiagnostik geht es neben medizinischen auch um psychologische, soziale und ethische Aspekte.
In Deutschland wird es voraussichtlich fünf Ethikkommissionen geben. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Hessen, Sachsen und Thüringen richten ebenfalls eine gemeinsame Kommission ein, die Länder Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen werden jeweils über eigene Ethikkommissionen verfügen.
Oliver Erens, Pressesprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg teilte auf Anfrage mit, dass Baden-Württemberg gemeinsam mit Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Thüringen und eventuell Sachsen eine gemeinsame Ethikkommission zur PID bei der Ärztekammer Baden-Württemberg einrichten möchte.
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