Landesärztekammer genehmigt weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung

Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Der zunächst auf zwei Jahre angelegte Test – der Name lautet „DocDirect“ – wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg getragen.
Die KV bietet damit bundesweit erstmals die ausschließliche Fernbehandlung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Dabei sollen Arzt und Patient am Telefon oder über eine App ins Gespräch kommen. Der Arzt kann auf Grundlage dieser Tele-Sprechstunde eine Diagnose stellen und die Therapie einleiten.
Zukunftsorientierte Ergänzung
Das Projekt, das wissenschaftlich evaluiert wird, soll in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart starten, bevor es im gesamten Bundesland genutzt wird. Ein „verantwortlicher Arzt“ soll dabei als Mitglied der Landesärztekammer die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben garantieren. Auch über Patientensicherheit und Datenschutz soll der Mediziner wachen.
„Wir freuen uns sehr, dass unsere Schwesterkörperschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, nun mit einem sehr erfolgversprechenden Konzept die innovative Regelung unserer Berufsordnung in der täglichen Routine anwendet“, sagte Kammerpräsident Ulrich Clever. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung werde damit „zukunftsorientiert ergänzt“. Arzt und Patient könnten sich am Telefon oder via Handy-App begegnen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.
Mit Blick auf den Ärztemangel auf dem Land sieht Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der medizinischen Tele-Sprechstunde eine sinnvolle Ergänzung zum Praxisbesuch. Auch zur Entlastung von Arztpraxen in den Städten könne das Verfahren beitragen. Daher wolle das Land auch das Projekt „DocDirect“ direkt unterstützen, indem es Kosten für die wissenschaftliche Begleitung übernimmt. Wie Lucha sagte, sei es nicht Ziel der Telemedizin, den direkten Kontakt zum Arzt vollständig zu ersetzen. Vielmehr solle die Tele-Sprechstunde eine Ergänzung sein.
Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-)Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt bereits kannte. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Im Oktober dieses Jahres wurde das erste Modellprojekt für Privatpatienten genehmigt.
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