84 Prozent der Kliniken nutzen Hygienesonderprogramm

Berlin – 1.275 Krankenhäuser in Deutschland haben seit dem Jahr 2013 Fördermittel aus dem Hygienesonderprogramm in Anspruch genommen. Das sind rund 84 Prozent der 1.522 antragsberechtigten Kliniken. Darauf hat heute der GKV-Spitzenverband mit Verweis auf einen aktuellen Bericht hingewiesen.
Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zufolge haben die Einrichtungen bislang rund 225 Millionen Euro erhalten. Mit 154 Millionen Euro entfielen rund zwei Drittel der bisherigen Mittel auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten.
In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 33 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 14 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker und Fachärzte mit einer Spezialisierung im Bereich Infektiologie verwendet. Beträge in Höhe von etwa 24 Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.
Richtige Verwendung muss noch geprüft werden
Ob die Fördergelder tatsächlich entsprechend genutzt wurden und zum Beispiel neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann laut GKV-Spitzenverband erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. „Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden“, hieß es.
Für den aktuellen Report sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 ausgewertet worden. Bislang liegen für etwa 41 Prozent der in diesen drei Jahren vereinbarten Fördergelder Bestätigungen vor. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa die Hälfte der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Weitere Bestätigungen stehen noch aus.
Das Hygienesonderprogramm der Bundesregierung, das bis 2023 läuft, soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Bis 2023 steht ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Hygienesonderprogramm haben nur Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen.
„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Aus dieser Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten entlässt auch das Sonderprogramm Hygiene die Krankenhäuser nicht“, mahnte heute Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Vielmehr handele es sich um eine zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser, die diese zur besseren Versorgung der Patienten auch nutzen sollten.
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