Politik

Schonfrist für Homöopathie als Satzungsleistung

  • Dienstag, 26. März 2024
/flashpics, stockadobecom
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Streichung der Homö­opathie als Sat­zungs­leistung der Krankenkassen groß angekündigt. Doch nun wurde das Vorhaben aus dem Referenten­entwurf für ein Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz (GVSG), gestrichen.

In dem aktuellsten Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ist das Thema nicht mehr enthalten. Die Möglichkeiten der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöo­pathi­sche Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen nach Paragraf 11 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V an­zubieten, „wird gestrichen“, hieß es noch in der Vorgängerfassung von Mitte Januar.

Als Grund wurde damals der fehlende nachgewiesene Nutzen angegeben. Die Möglichkeit solle gestrichen werden, da für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen „keine hinreichende wissen­schaftliche Evidenz“ vorliege, hieß es.

Die Finanzierung sollte nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen getragen werden. Eine große Kosteneinsparung verbindet der Gesetzgeber allerdings nicht mit dem Vorhaben. Es sei von geschätz­ten Min­der­ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen­betrags auszugehen, hieß es damals.

Das Bundesministerium hatte das Vorhaben bereits im Mai 2023 in seinen „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ aufgezählt. Das Papier war aber erst Anfang dieses Jahrs publik geworden. Darin hieß es, man wolle die Möglichkeit streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.

Warum die Regelung aus dem GVSG aktuell herausgenommen worden ist, teilte das Bundesministerium für Gesund­heit (BMG) heute auf Anfrage nicht mit. Ein Grund könnte sein, dass das Thema Homö­opathie konflikt­behaftet ist und in der Ampelkoalition zu internen Streitigkeiten führen könnte. Dies könnte zu Verzögerun­gen des Gesetzes führen.

Ein Ministeriumssprecher stellte klar, dass der Minister grundsätzlich an seinem Plan festhalte, homöopathi­sche Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen. „Das wird The­ma der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein“, sagte der Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt.

may

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