Schonfrist für Homöopathie als Satzungsleistung

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen groß angekündigt. Doch nun wurde das Vorhaben aus dem Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), gestrichen.
In dem aktuellsten Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ist das Thema nicht mehr enthalten. Die Möglichkeiten der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen nach Paragraf 11 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V anzubieten, „wird gestrichen“, hieß es noch in der Vorgängerfassung von Mitte Januar.
Als Grund wurde damals der fehlende nachgewiesene Nutzen angegeben. Die Möglichkeit solle gestrichen werden, da für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen „keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz“ vorliege, hieß es.
Die Finanzierung sollte nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen getragen werden. Eine große Kosteneinsparung verbindet der Gesetzgeber allerdings nicht mit dem Vorhaben. Es sei von geschätzten Minderausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags auszugehen, hieß es damals.
Das Bundesministerium hatte das Vorhaben bereits im Mai 2023 in seinen „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ aufgezählt. Das Papier war aber erst Anfang dieses Jahrs publik geworden. Darin hieß es, man wolle die Möglichkeit streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.
Warum die Regelung aus dem GVSG aktuell herausgenommen worden ist, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute auf Anfrage nicht mit. Ein Grund könnte sein, dass das Thema Homöopathie konfliktbehaftet ist und in der Ampelkoalition zu internen Streitigkeiten führen könnte. Dies könnte zu Verzögerungen des Gesetzes führen.
Ein Ministeriumssprecher stellte klar, dass der Minister grundsätzlich an seinem Plan festhalte, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen. „Das wird Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein“, sagte der Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt.
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