Besserstellung der sprechenden Medizin kommt bei Hausärzten gut an

Berlin – Gestern Abend sind erste Details zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt worden. Vorgesehen ist dabei unter anderem, die sprechende Medizin künftig zu stärken. Das kommt bei den Hausärzten in einer ersten Reaktion gut an. Medi Baden-Württemberg hat aber auch Bedenken.
„Die sprechende Medizin, das Kernelement der hausärztlichen Versorgung, ist in der GOÄ seit Jahrzehnten massiv unterbewertet“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. Sie betonten aber auch, die Details müssten nun „intensiv geprüft werden“.
„Alles, was bisher bekannt ist, deutet darauf hin, dass die neue GOÄ eine Verbesserung für die sprechende Medizin – und damit für die Hausärztinnen und Hausärzte – darstellen würde“, sagten beide. Mit dem Kompromiss, der sich derzeit abzeichne, würden die Bäume auch künftig nicht in den Himmel wachsen, er sei aber „nach jetzigem Stand eine gute Lösung für alle Beteiligten“.
Die Hausärzte verwiesen darauf, dass die neue GOÄ für die dringend benötigte Rechtssicherheit und Transparenz für Patienten sowie Ärzte sorgen könnte. Die Bundesregierung solle sich einen Ruck geben und ihre Blockadehaltung aufgeben. Statt Grundsatzdiskussionen sei nun Pragmatismus gefragt.
„Es ist kaum zu glauben: Wir arbeiten mit einer fast 30 Jahre alten GOÄ. Von daher sind wir froh, dass sich die Bundesärztekammer mit der PKV auf einen neuen Entwurf geeinigt hat“, sagte Norbert Smetak, Vorsitzender von Medi Baden-Württemberg.
Kritisch sieht der Ärzteverband aber die deutliche Abwertung technischer Leistungen. „Die technisch orientierten Fachgruppen leiden unter den steigenden Energiekosten. Außerdem müssen Fachgruppen mit höherem Investitionsbedarf attraktiv für den ärztlichen Nachwuchs bleiben“, betonte Smetak.
Aus seiner Sicht ist auch der Inflationsaufschlag nicht ausreichend aktualisiert. Man werde den Entwurf, wie von der BÄK vorgegeben, in den kommenden 14 Tagen detailliert prüfen.
Der Entwurf für eine neue GOÄ sieht vor, dass die bisherigen Mehrfachhebesätze gestrichen werden. Ärzte werden dann keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz oder ähnliches mehr abrechnen können. Auch die bisherigen Analogziffern für Verfahren, für die es bisher keine Preise gab, weil die derzeitige GOÄ nicht auf dem Stand der Technik ist, entfallen.
Stattdessen soll jede Leistung einen eigenen Preis haben. Dieser kann in komplexen Fällen mit einer medizinischen Begründung mit einem Zuschlag versehen werden. Während etwa bei technischen Fächern die Leistungen für Anwendungen abgesenkt werden, soll die sprechende Medizin dem Entwurf zufolge besser vergütet werden. Das erarbeitete Gebührenverzeichnis enthält 5.500 Gebührennummern und Zuschläge.
Im Ergebnis hat der PKV-Verband akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 Prozent steigen werde, teilte die BÄK heute mit. Das ist ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieser Effekt solle in den ersten drei Jahren (Einführungsphase) stufenweise eintreten.
In den nächsten zwei Wochen sollen die rund 165 ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften den Entwurf und die Preisliste analysieren und dabei prüfen, ob sie grundsätzlich Einwände erheben.
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