Politik

Abgeordnete werben für freiwillige Organspende

  • Donnerstag, 26. September 2019
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Berlin – Parlamentarier fast aller Fraktionen warben heute nochmals für den fraktions­übergreifenden Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“.

Die gestrige Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages habe ge­zeigt, dass mit ihrem interfraktionellen Gesetzentwurf der richtige Weg bei der Reform der Organspende eingeschlagen werde, erklärten sie. „Wir setzen bewusst auf eine frei­willige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organ­spen­de“, betonte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Ziel sei es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und den Menschen auf der Warteliste zu helfen, erklärte die Ärztin Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen. Die Widerspruchs­lösung, auf deren Einführung der Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz einer ebenfalls interfraktionellen Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zielt, sei dafür aber nicht der rich­tige Weg.

„Entscheidend sind die Strukturen in den Krankenhäusern und das Vertrauen der Bevölke­rung“, sagte Kappert-Gonther. Dies könne man aus Spanien lernen. Auch dort habe nicht die Widerspruchslösung, sondern die Optimierung der Strukturen den entscheidenden Durchbruch bei der Steigerung der Organspenderaten gebracht.

Auf das am 1. April dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Organspende wies in diesem Zusammenhang Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) hin. „Der Bundesge­sund­heitsminister scheint jedoch von der Wirkung seines eigenen Gesetzes nicht über­zeugt zu sein“, sagte sie. „Die Diskussion um die Widerspruchslösung kommt zur Unzeit.“ Auch Schmidt findet es „befremdlich“, dass sofort mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April die Debatte um die Widerspruchslösung aufkam.

Ergänzt werden könnten die Struk­tur­­verbesserungen in den Krankenhäusern durch Maß­nahmen, die tatsächlich helfen, die Lücke zwischen Spendebereitschaft und den tatsäch­lichen Spenden zu schließen, nämlich Aufklärung und Vertrauen, meinte Kathrin Vogler (Linke).

Studien zeigten zudem keine Evidenz, dass sich die Anzahl der Or­gan­­spenden durch das Vorliegen einer Widerspruchslösung im Vergleich zur Entschei­dungs­­lösung steigern ließe, erklärte der Arzt Stephan Pilsinger (CSU). Ausschlaggebend für die hohen Spenderzahlen in ande­ren Ländern seien vor allem klare Zuständigkeiten und Abläufe in den Kranken­häusern sowie ein hohes Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin.

Noch in diesem Jahr sollen die Parlamentarier im Bundestag entscheiden, ob künftig die Widerspruchs- oder weiterhin eine Zustimmungslösung gelten soll. Dabei werden die Abgeordneten ohne Fraktionszwang abstimmen.

Der Ausgang ist offen: Wie bereits bei der ersten Lesung der beiden konkurrieren­den Ge­setzentwürfe im Sommer sind noch viele Abgeordnete unentschlossen. Eine Wider­spruchs­lösung präferierten nach Angaben des Deutschen Bundestages gut 200 Abgeord­nete, der Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit hatte knapp 200 Unter­stützer.

ER

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