Experten diskutieren Reform der Organspende sehr kontrovers

Berlin – Der Weg, mit dem die Zahl der Organspenden in Deutschland gesteigert werden könnte, ist nach wie vor sowohl unter Politikern als auch unter Experten umstritten. Dies wurde bei der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich, bei der zwei konkurrierende, fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe und ein Antrag der AfD-Fraktion zur Organspende zur Debatte standen.
Nach einer Orientierungsdebatte Ende 2018 hatte der Bundestag am 26. Juni die drei Papiere bereits diskutiert – eine Präferenz für einen der beiden Reformwege zeichnete sich damals nicht ab. Auch heute bei der Anhörung der Organisationen und von Einzelexperten zeigte sich ein ausgewogenes Bild.
Einige der geladenen Organisationen und Sachverständigen sprachen sich deutlich für die Einführung einer „doppelten Widerspruchslösung“ aus, die eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) – der heute ebenfalls als fragender Abgeordneter anwesend war – anstrebt.
Der Entwurf seiner Gruppe sieht vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland automatisch als Organspender gilt – es sei denn, er hat dem widersprochen. Alle Personen ab 16 Jahren sollen informiert und als Spender bundesweit registriert werden, sofern sie dem nicht widersprechen.
BÄK für Widerspruchslösung
Für diesen Reformweg plädierte heute auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt. Die Einführung der Widerspruchslösung sei gerechtfertigt und notwendig sowie ethisch zulässig, sagte er. Es sei zumutbar, dass die Bürger sich mit dem Thema befassten und sich verbindlich für oder gegen eine Spende entschieden.
Sieben Jahre nach Einführung der Erklärungslösung sei es an der Zeit, den Aspekt der Organspende als solidarische Gemeinschaftsaufgabe durch die Einführung der doppelten Widerspruchslösung auch gesetzlich eindeutig abzubilden. „Die Erklärungslösung hat nicht den erwarteten Effekt gebracht“, konstatierte Reinhardt.
Für die Widerspruchslösung sprach sich auch Bruno Meiser von der Stiftung Eurotransplant aus, die für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern zuständig ist. „Ein Viertel aller in Deutschland transplantierten Organe stammt aus dem Ausland. Deutschland ist ein Netto-Importland“, sagte er.
Die Einführung der Widerspruchslösung sei nötig zum Erhalt der Solidarität im Verbund, meinte Meiser. „Die Solidarität bröckelt, wenn die Diskrepanz zur Spendebereitschaft in Deutschland immer größer wird.“ Im Ausland verstehe man nicht, warum Deutschland nicht die Widerspruchslösung einführe, wie sie in den meisten anderen Ländern bestehe.
Deutlich für die Widerspruchslösung votierte Bernhard Banas von der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Derzeit könne man in der Transplantationsmedizin nur 25 Prozent der Patienten versorgen. „Das ist eine humanitäre Katastrophe“, sagte er. Die Einführung der Widerspruchslösung sei eine wichtige Weichenstellung.
Damit dokumentiere die Gesellschaft eine „Kultur pro Organspende“, Organspende werde zum Regelfall. Auch der Nephrologe Kai-Uwe Eckardt von der Berliner Charité hält die jetzige Lage für „katastrophal“. Die mittlere Wartezeit auf eine Niere liege an der Charité bei rund neun Jahren. Die weitere Entscheidungslösung bringt nach seiner Ansicht keine substanzielle Verbesserung. Sie würde die „nachweislich erfolglose Gesetzesnovelle von 2011“ nur fortschreiben.
Auch der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel befürwortete als Einzelsachverständiger die Widerspruchslösung. „Der entsprechende Gesetzentwurf ist moralisch einer Entscheidungslösung deutlich überlegen“, sagte er. Es sei eine ethisch wohlbegründete Pflicht der Bürger, eine Entscheidung bezüglich der Organspende zu treffen.
Kirchen für bessere Aufklärung
Dies sehen die beiden Kirchen anders. Sie unterstützen den Gesetzentwurf einer interfraktionellen Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Diese möchte die bisherige Zustimmungslösung beibehalten, aber Aufklärung und Information verbessern. Ihr Alternativvorschlag setzt deshalb auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende.
Konkret ist im Gesetzentwurf ein bundesweites Onlineregister vorgesehen, auf das alle volljährigen Bürger regelmäßig hingewiesen werden und auf das sie und bei Bedarf die Krankenhäuser zugreifen können.
Nach Meinung des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, ist das Spenden eines Organs nur möglich, wenn die Freiwilligkeit gewährleistet ist. Die Widerspruchslösung verletze das Prinzip der informierten Einwilligung und konterkariere fundamentale Kriterien der Medizinethik. „Sie setzt auf die Trägheit der Menschen anstatt auf Aufklärung, Freiheit und Selbstbestimmungsrecht“, betonte er. Dies sei „ethisch unakzeptabel“, zerstöre Vertrauen und löse kein einziges Problem.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland nachhaltig zu erhöhen, sehen die Kirchen vorrangigen Handlungsbedarf bei den strukturellen und organisatorischen Aspekten im Transplantationsverfahren. Das im April 2019 verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes –Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ sei deshalb ausdrücklich zu begrüßen.
Strukturen ändern
Auch der Nephrologe Ulrich Kunzendorf vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, betonte die Wichtigkeit der strukturellen Veränderungen in der Transplantationsmedizin. „Dem im April beschlossenen Gesetz kommt die eigentliche Bedeutung zu, wenn es um die Steigerung der Organspendezahlen geht“, sagte er.
Studien zeigten, dass derzeit die Meldungen von Organspendern durch die Unikliniken bundesweit sehr unterschiedlich seien. Wenn man bundesweit 27 Prozent erreichen würde – wie an einer deutschen Universitätsklink – hätte Deutschland bessere Organspenderaten als Spanien.
Strikt gegen eine Widerspruchslösung sprach sich heute der Theologe Peter Dabrock aus. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur „doppelten Widerspruchslösung nannte er einen „doppelten Etikettenschwindel“. Er sei politisch unseriös und ethisch problematisch und unverhältnismäßig. Es gebe kein eigenes Widerspruchsrecht für die Verwandten. Ähnlich argumentierte der Greifswalder Rechtswissenschaftler Heinrich Lang. Er bewertete die Widerspruchslösung als unvereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht über die eigene Leiblichkeit.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, äußerte Zweifel, dass sich tatsächlich jeder Mensch mit dem Thema Organspende beschäftigt. „Schweigen ist keine Zustimmung“, sagte er. Er hätte aber die Sorge, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf bauten. Brysch sprach sich zugleich für eine grundlegende Reform des Transplantationssystems aus, das von der Selbstverwaltung in die Hände einer staatlichen Institution gelegt werden sollte.
Über die beiden Gesetzentwürfe soll der Bundestag voraussichtlich noch in diesem Jahr abstimmen. Anhand der heute bei der Anhörung bewilligten Fragezeit für die beiden Gruppen (38 und 33 Minuten) lässt sich ablesen, dass die Zahl der Unterstützer einer Widerspruchslösung derzeit ein wenig höher ist als die Zahl der Befürworter der Entscheidungslösung. Viele Parlamentarier sind aber auch noch unentschieden. Ihre Gruppe erhielt heute 34 Minuten Fragezeit.
Auch die AfD hat einen Antrag vorgelegt und fordert eine „Vertrauenslösung“ für die Organspende. Die Abgeordneten erhielten heute 15 Minuten Fragezeit. Sie fordern unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner soll klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.
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