Ärzte beklagen schleppende Umsetzung des Einladungsverfahrens für Darmkrebsscreening

Ulm/Berlin – Scharfe Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übt der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). Grund dafür sind Verzögerungen bei der Einführung des Einladungsverfahrens zum Darmkrebsscreening. „Fast fünf Jahre sind vergangen, seit der Gesetzgeber am 3. April 2013 mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz die Rahmenbedingungen für das organisierte Darmkrebsscreening in Deutschland festgelegt hat“, erinnert der Verband.
Ein Kernelement darin ist ein Einladungsverfahren, mit dem anspruchsberechtigte Versicherte auf die Möglichkeit der Darmkrebsvorsorge hingewiesen werden. Mit der Umsetzung des Gesetzes hatte der Gesetzgeber den G-BA beauftragt. „Die Frist, die der Gesetzgeber dem G-BA gesetzt hat, ist seit fast zwei Jahren abgelaufen. Bis heute warten die Menschen in Deutschland vergeblich auf eine Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe“, sagte Albert Beyer vom bng.
„Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Neugestaltung bis zum April 2016 konnte angesichts der Komplexität der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Darmkrebsscreenings nicht eingehalten werden“, bestätigte der G-BA auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ).
Der zuständige Unterausschuss Methodenbewertung habe aber am 14. Dezember 2017 das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zu allen im Fünften Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen und erforderlichen Punkten für die Durchführung eines organisierten Darmkrebsscreenings eingeleitet. „Die eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der medizinischen Fachgesellschaften, werden derzeit ausgewertet“, teilte der G-BA mit.
Laut bng haben Fachgesellschaften, Berufsverbände und Interessenvertreter der Patienten jetzt ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung des organisierten Darmkrebsscreenings vorgelegt. „Fachgesellschaften, Berufsverbände und Interessenvertreter der Patienten wie die Felix-Burda-Stiftung und die Stiftung Lebensblicke hoffen sehr darauf, dass ihre gemeinsame Umsetzungsvorlage den G-BA dazu veranlasst, seiner Verantwortung endlich gerecht zu werden und das Einladungsverfahren zeitnah auf den Weg zu bringen“, sagte Beyer.
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