Ärzte gegen Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen

Berlin – In Frankreich sollen homöopathische Arzneimittel künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollten die Krankenkassen in Deutschland die Homöopathie auch nicht mehr als Satzungsleistung übernehmen dürfen.
„Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen der Rheinischen Post. Wer homöopathische Mittel haben wolle, solle diese bekommen, aber nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.
In Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings erstatten viele Krankenkassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine hohe Nachfrage gibt.
In Frankreich sollen von 2021 an homöopathische Arzneimittel nicht mehr von der Krankenkasse erstattet werden. Diese Arzneien seien wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam, erklärte das französische Gesundheitsministerium kürzlich. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt.
Von Januar 2020 an soll in Frankreich der Anteil, den Krankenkassen erstatten, bereits von 30 auf 15 Prozent sinken. So solle den Patienten, verschreibenden Ärzten und der betroffenen Industrie Zeit zur Anpassung gegeben werden, erklärte das Ministerium.
Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat sich kürzlich gegen die Kostenerstattung von Homöopathie durch Krankenkassen ausgesprochen. „Wir müssen in der GroKo darüber reden“, hatte er Anfang Juli dem Tagesspiegel gesagt. Ihm zufolge sollen auch freiwillige Leistungen der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) finden, das Verbot aus Frankreich lässt sich nicht auf Deutschland übertragen. Hierzulande würden seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, einschließlich der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie – von der GKV nicht mehr erstattet.
Seit 2012 könnten die Krankenkassen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen jeweils autonom entscheiden, ob sie unter anderem die Kosten für die Behandlung mit Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen bis zu einem bestimmten, gedeckelten Betrag erstatten. „Dadurch hat der deutsche Gesetzgeber ganz bewusst den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gestärkt und den Patienten die Möglichkeit gegeben, eine differenzierte Auswahl ihrer Krankenkasse vorzunehmen“, so BAH und BPI.
AOK will Klarheit
Der Vorstandschef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wie in Frankreich sei „der Gesetzgeber gefragt, Klarheit zu schaffen“. Damit es diese Klarheit gebe, müsse der Gesetzgeber „Homöopathie als zusätzliche Leistung der Krankenkassen explizit ausschließen“.
Litsch sagte, es gebe keinen Nachweis in methodisch hochwertigen Studien für die Wirksamkeit der Homöopathie. Die Krankenversicherungen stünden deshalb „zwischen Baum und Borke“, weil ein Teil der Bevölkerung die Homöopathie als Alternative zur klassischen Schulmedizin schätze.
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