Ärzteschaft

Ärzte lassen sich vermehrt als Zweitmeiner registrieren

  • Mittwoch, 24. Januar 2024
/picture alliance, Robert Kneschke
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Berlin – Die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärzte wächst. Dies zeigt ein Bericht für das Jahr 2022, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) er­stellt hat. Grundlage sind die Genehmigungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

Besonders viele Zweitmeiner standen demnach zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit. Erheblich stieg die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäulenein­griffen an. Sie hat sich allein im zweiten Jahr des Bestehens des Verfahrens versechsfacht – von 50 im Jahr 2021 auf 302 im Jahr 2022.

Einen deutlichen Anstieg gab es auch bei Zweitmeinern zu Implantationen einer Knieendoprothese (2022: 443; 2021: 341), Hysterektomie (2022: 417; 2021: 426) und Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom (2022: 106; 2021: 63). Bei Tonsillektomie blieb die Zahl auf Vorjahresniveau (2022: 252; 2021: 245).

Für die beiden neuen zur Verfügung stehenden Zweitmeinungsmöglichkeiten Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen standen 62 Zweitmeiner und bei der Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat 82 Zweitmeiner bereit.

Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile elf Eingriffen.

Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die ent­sprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

EB

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