Wieviele Ärzte Zweitmeinungen anbieten

Berlin – Ambulant oder stationär tätige Ärzte können Zweitmeinungen erbringen und abrechnen, wenn sie dazu eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besitzen. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2018 zu mittlerweile neun Indikationen.
Patienten haben dabei im Fall der Schulterarthroskopie die zahlenmäßig größte Auswahl an registrierten Leistungserbringern – bundesweit haben 451 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 diese Leistung angeboten.
Bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule hingegen waren mit bundesweit 50 die wenigsten Ärzte für eine Zweitmeinung registriert. Das geht aus einem Bericht der KBV an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hervor.
Zweitmeinungen zur Hysterektomie erbringen danach 426 Ärzte, zur Implantation einer Knieendoprothese 341, zur Tonsillektomie 245 und zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom 63 Ärzte. Die Zahlen zu den Erbringern von Zweitmeinungen bei Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacherimplantationen und Gallenblasenentfernungen liegen noch nicht vor.
Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei dem G-BA zufolge über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Unabhängig von der G-BA-Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren bieten viele Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung an.
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