Politik

Ärztliche Zweitmeinung zu künstlichem Hüftgelenk möglich

  • Donnerstag, 16. November 2023
/BigBlueStudio, stock.adobe.com
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Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte können sich künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk em­pfoh­len wird. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin.

Die als Zweitmeiner tätigen Ärzte können prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist. Zudem sollen sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen beraten.

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Verei­nigung eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Fachärzte, die eine Genehmigung als Zweitmeiner für Hüftgelenksoperationen erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Der G-BA weist auch darauf hin, dass darüber hinaus die in der Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA festge­legten generellen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit gelten.

In Deutschland unterziehen sich jährlich etwa 240.000 Patientinnen und Patienten Hüftgelenksoperationen. Das ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viel.

Die neue Zweitmeinungsregelung tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich am 1. Juli kommenden Jahres. Fachärzte, die zu einer Zweitmeinung zu Hüftoperationen berechtigt sind, können Patienten dann über die Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes finden.

afp/may/EB

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