Ärzteschaft

Ärzte und Psychotherapeuten kritisieren Einschränkung der Gesundheits­versorgung für Asylbewerber

  • Mittwoch, 24. Januar 2024

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), ärztliche Fachverbände und weitere Organisationen kritisieren eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach der geflüchtete Menschen in Deutschland doppelt so lange wie bisher von der Regelversorgung ausgeschlossen werden.

„Wer von Krieg oder Flucht traumatisiert ist, kann nicht drei Jahre auf eine Psychotherapie warten. Psychisch kranke Menschen benötigen frühzeitig psychotherapeutische Versorgung – unabhängig von der Herkunft“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Mit dem am 18. Januar beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz hat der Bundestag auch eine Änderung des Asylbewerber­leistungs­gesetzes beschlossen, nach der Geflüchtete statt wie bisher 18 Monate zukünftig 36 Monate lang nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen erhalten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt in diesem Zeitraum grundsätzlich nur eine Akut- und Schmerz­behand­lung. Psychotherapie wird nur in Einzelfällen genehmigt.

„Die Änderung hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter“, mahnte die BPtK-Präsidentin. Unbehandelt oder zu spät behandelt, könnten sich psychische Erkrankungen verschlechtern oder chronifizieren und die Behandlungskosten sich erhöhen.

„Bereits heute kann die Nachfrage nach Versorgung psychisch kranker Geflüchteter nicht gedeckt werden. Mit der gesetzlichen Verschärfung wird es für Geflüchtete noch schwerer werden, psychotherapeutische, psychosoziale oder psychiatrische Unterstützung zu erhalten“, warnte sie.

Die Verbände und Organisationen haben in einem Positionspapier auf die gesundheitlichen Folgen bei der Ver­doppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate aufmerksam gemacht. Sie appellierten an die Bundestagsabgeordneten, sich gegen eine Änderung auszusprechen.

Zu den Unterzeichnern gehören die BPtK, der Arbeitskreis der ChefärztInnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern (ackpa), Ärzte der Welt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Bundesdirektorenkonferenz – Verband leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK), der Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (dgppn) sowie die Deutsch-Türkische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosoziale Gesundheit (DTGPP).

PB

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