Warnungen vor verlängerten Versorgungseinschränkungen für Asylbewerber

Berlin – Verschiedene Fachgesellschaften und Verbände aus Psychiatrie, Psychotherapie und Versorgung warnen davor, Asylbewerbern den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Hintergrund sind Pläne der Politik, die Zugangsbeschränkungen zum Gesundheitssystem für Asylsuchende von bisher 18 auf 36 Monate zu verlängern.
„Wer Politik auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden betreibt, handelt unethisch und erhöht sogar die volkswirtschaftlichen Folgekosten“, sagte die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Andrea Benecke. Dies sei „Politik ohne Sinn und Verstand“, kritisierte sie.
In einem gemeinsamen Positionspapier mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), dem Verband Ärzte der Welt und anderen fordert die BPtK, den Zeitraum für eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinesfalls zu verlängern.
„Wenn psychische Erkrankungen zu spät behandelt werden, dauert die Behandlung länger und wird teurer. Mit einer psychischen Erkrankung fällt es außerdem schwerer, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren“, sagte Benecke.
Die Verbände fordern in dem Positionspapier vielmehr, Gesundheitsleistungen wie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für Geflüchtete gesetzlich zu verankern, eine elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten einzuführen und qualifizierte Sprachmittlungen zu garantieren.
Die Verbände weisen daraufhin, dass die medizinische und psychotherapeutische Versorgung kein Pull-Faktor sei, der Menschen dazu bewöge, nach Deutschland zu fliehen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich am 6. November 2023 für verschiedene Maßnahmen zum Asylverfahren in Deutschland ausgesprochen.
„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, dass die Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland gesenkt werden müssen. Daher verabreden sie, dass der bisherige automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten eintritt“, heißt es in dem Beschlussprotokoll.
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