Ärztekammer Bayern über Halbzeitbilanz der Ampelregierung

München – Eine kritische Bilanz zieht der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Gerald Quitterer, nach der halben Legislaturperiode der Ampelkoalition in Berlin.
„Wir haben in dieser Zeit so gut wie kein Wort zur Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie deren medizinischen Fachangestellten gehört“, schreibt er in der Dezemberausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.
Auch die Hoffnung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf eine gesetzliche Reglementierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren sei enttäuscht worden. „Der ambulante Bereich fällt gerade hinten hinunter“, so Quitterers Fazit. Versprechen, die flächendeckende Versorgung durch Praxen zu fördern, gerieten in Vergessenheit, weil diese Versorgungsebene im Bundesministerium für Gesundheit nicht zur Kenntnis genommen werde, so seine Kritik.
Der Kammerpräsident weist zudem daraufhin, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte 26 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie verbringen müssten, die nicht nur für die Zeit am Patienten fehle, sondern auch keine Vergütung nach sich ziehe.
„Die eigene Motivation für den Beruf verhallt, wenn gegenläufige Aktionen der Politik, die Gesetzgebung und der öffentliche Diskurs eine andere Sprache sprechen“, so Quitterer.
Er weist in seinem Beitrag auf die Petition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hin, die unter anderem eine tragfähigen Finanzierung, die Abschaffung des Budgets und der Regresse sowie eine sinnvolle Digitalisierung fordert.
Stichwort „Digitalisierung“: Die Digitalstrategie der Bundesregierung sollte laut dem Bayerischen Ärztepräsidenten einen digitalen Aufbruch ermöglichen, was allerdings bisher in den Praxen nicht nachzuvollziehen sei, insbesondere wegen technischer Probleme. „Die Gematik ist hier aufgefordert, passgenaue Lösungen weiterzuentwickeln“, so Quitterer.
Er rät der Bundesregierung, diese konkreten Versorgungsfragen an die Spitze der Agenda zu stellen, „anstatt sich mit weiteren Stellungnahmen der Expertenkommission oder einem Cannabisgesetz zu beschäftigen“.
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