Vermischtes

Noch keine Einigung bei Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte

  • Freitag, 17. November 2023
/Zamrznuti tonovi, stock.adobe.com
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Berlin – Die gestrige zweite Tarifrunde für Medizinische Fachangestellte (MFA) brachte noch kein Ergebnis. Hannelore König, Präsidentin und Verhandlungsführerin des Verbandes medizinischer Fachberufe (vmf), bezeichnete die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als „ausgesprochen schwierig“.

Die Forderungen des vmf und das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) lägen noch sehr weit auseinander, so König. Die Bereitschaft der AAA, höhere Gehälter von Medizinischen Fachangestellten ohne gesicherte Gegenfinanzierung vorzufinanzieren, befinde sich „auf dem Nullpunkt“.

Mit Blick auf die jahrelange Unterfinanzierung der niedergelassenen Arztpraxen und das zerstörte Vertrauen in die Politik seit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz könne man diese Position bedingt nachvollziehen, betonte die vmf-Präsidentin. Dennoch bräuchten Medizinische Fachangestellte „faire und höhere Gehälter“.

Der vmf fordert, dass die Einstiegsgehälter deutlich über 14 Euro steigen und möglichst 17 Euro erreichen. Angesichts des Reallohnverlustes soll außerdem über eine Inflationsausgleichsprämie und im Manteltarifvertrag über die Erhöhung der Sonderzahlungen verhandelt werden.

Im Vorfeld hatte der vmf darauf verwiesen, dass bei der Engpassbewertung der Agentur für Arbeit die Zeichen bei den Medizinischen Fachangestellten in vier von sechs Kriterien auf Tiefrot stehen: In der Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, der berufsspezifischen Arbeitslosenquote, der Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit und der Entwicklung der mittleren Entgelte. Bei der Entwicklung der Gehälter müsse deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt werden, sonst drohe die ambulante medizinische Versorgung zu kollabieren, weil immer mehr MFA den Beruf verlassen.

„Wenn der Mindestlohn für ungelernte Tätigkeiten ab 2024 auf 12,41 Euro steigt, dann gilt es unbedingt, das Lohnabstandsgebot zu beachten. Ich erinnere auch daran, dass der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung ab 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde steigt. Ich kann den MFA nicht erklären, warum sie nach dreijähriger Ausbildung und Prüfung vor der Ärztekammer weniger verdienen sollen“, so König.

aha

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