Ärztekammer Berlin drängt auf Bonus auch für MFA und Ärzte

Berlin – Die Ärztekammer Berlin mahnt eine finanzielle Wertschätzung der besonderen Leistungen an, die Medizinische Fachangestellte (MFA) und Ärzte während der Coronakrise erbringen. „MFA und Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht auch noch in der dritten Runde des Coronabonus übergangen werden“, sagte Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin.
Hintergrund der Forderung ist der neue Coronabonus, der im Jahr 2022 ausgezahlt werden soll. Der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)“ sieht unter anderem vor, dass der Coronabonus bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben soll.
Die Steuerbefreiung gilt vorwiegend für Pflegekräfte, insbesondere in Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten. MFA in den ärztlichen Praxen sowie Ärzte in allen medizinischen Bereichen werden laut der Kammer dabei erneut nicht bedacht.
Die Ärztekammer begrüßt die Unterstützung der Pflegekräfte durch steuerfreie Sonderzahlungen ausdrücklich. „Doch auch die Praxismitarbeitenden sind erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt und leisten Herausragendes. Zudem ruht die Impfkampagne im Wesentlichen auf ihren Schultern“, betonte Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin und niedergelassener Facharzt.
Er erinnerte daran, dass zu diesen Mehrbelastungen in den Praxen auch ein erhöhtes Infektionsrisiko zähle. Zudem seien impfende Ärzte und Praxispersonal immer öfter Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt. „Auch das Praxispersonal arbeitet häufig am Limit. Ein finanzieller Ausgleich löst zwar nicht die Probleme, ist aber als Zeichen der Anerkennung von großer Bedeutung“, so Bobbert.
Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder für eine finanzielle Anerkennung für MFAs in der Coronapandemie eingesetzt.
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