Steuerfreier Pflegebonus auf dem Weg

Berlin – Die Homeofficepauschale wird verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen: Das sind die wichtigsten Punkte eines neuen Gesetzes, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebracht hat.
Er setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus.
Für Pflegekräfte soll es dem Gesetz zufolge einen Coronabonus geben – dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei bleiben.
Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.
Die wegen der Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeofficepauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben – unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet.
Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Pauschale haben.
Unternehmen, die wegen der Coronakrise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen.
Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Das geplante Gesetz zeige, „dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Coronafolgen nicht alleine lassen“, sagte die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP). Dass die Homeofficepauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen.
Das gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. „So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen.“ Bis 2026 nimmt der Staat dadurch elf Milliarden Euro weniger ein.
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